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Anbieter korrigiert Prognose zu Jamestown 30 – Verlust prognostiziert

Veröffentlicht von Melanie Poch am 19. Juni 2024

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Die Gesellschafterinnen und Gesellschafter des geschlossenen Immobilienfonds Jamestown 30 LP & Co. geschlossene Investment KG wurden im März 2024 darüber informiert, dass es für das Jahr 2023 keine Ausschüttung geben wird. Zudem prognostiziert der auf Immobilieninvestments in den USA spezialisierte Anbieter bei einem Verkauf im Jahr 2027 statt der erhofften Rendite mögliche Verluste in Höhe von 12 Prozent. Wer nicht einfach abwarten will, kann jetzt aktiv werden und prüfen, ob und wie ein Ausstieg aus der Beteiligung möglich ist. Folgende Möglichkeiten bestehen:

  1. Verkauf auf dem Zweitmarkt
  2. Schadensersatzansprüche und Rückabwicklung prüfen lassen

Kostenfreie Ersteinschätzung für Ihren Fall

Probleme beim geschlossenen Publikums-AIF Jamestown 30

Beim dem im Jahr 2016 emittierten geschlossenen Publikums-AIF Jamestown 30 handelt es sich um einen sog. Blind-Pool. Zum Zeitpunkt der Prosekterstellung standen die Investitionsobjekte noch nicht fest. Der Fonds investierte später in folgende Gewerbe- und Büroimmobilien im Großraum von US-Metropolen:

  • Shoppingcenter Sandy Springs
  • Shoppingcenter Doral Commons
  • Shoppingcenter Parkaire Landing
  • Shoppingcenter Country Club Plaza
  • Mietwohngebäude The Ellington
  • Büroobjekt Clayton
  • Büro- und Geschäftsgebäude 260 East
  • Büroobjekt U.S. Steel Tower (verkauft 2021)

Die Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) des Fonds Jamestown 30, die Jamestown Immobilien-US GmbH, hat die Anleger*innen im Frühjahr 2024 darüber informiert, dass aufgrund des verschlechterten Marktumfeldes die noch im Vorjahr prognostizierte Ausschüttung für das Jahr 2023 in Höhe von 4 % nicht erfolgen kann. Nach der ursprünglichen Prognose sollten die Anleger*innen ab dem Jahr 2018 jährliche Ausschüttungen in Höhe von 4 % und einen Eigenkapitalrückfluss aus dem Verkauf der Immobilien in Höhe von 110 % erhalten. Nach dem Jahr 2020 informiert der Anbieter nun bereits zum zweiten Mal über die Einstellung der Ausschüttungen. Neben dem aktuellen Ausschüttungsstop müssen sich die Gesellschafter*innen zudem auf massiv reduzierte Rückflussprognosen einstellen. Prognostiziert war ein Gesamtmittelrückfluss von 150 % – nach den aktuellen Informationen erwarten die Anleger nicht nur eine geringere Rendite, sondern einen Gesamtmittelrückfluss bis Ende 2027 von nur noch 88 % und damit einen Verlust im Zusammenhang mit der Kapitalanlage Jamestown LP & Co. geschlossene Investment KG. Aufgrund der aktuellen Entwicklungen stellt sich für die Betroffenen die Frage, was sie tun können

Jamestown 30 auf dem Zweitmarkt

Im Internet gibt es einen Zweitmarkt für geschlossene Fonds, auf dem Anleger*innen versuchen können, ihre Beteiligungen zu verkaufen. Marktführer ist die Handelsplattform www.zweitmarkt.de. Wer dort eine Beteiligung verkaufen möchte, kann ein Verkaufsangebot einstellen. Allerdings gelingt es nur in wenigen Fällen, die Beteiligungen zu einem angemessenen Preis zu verkaufen.

Ein Blick auf die Kurse der Handelsplattform www.zweitmarkt.de zeigt einen Abwärtstrend. Die Anteile dieses Fonds haben zwischen April 2023 und April 2024 einen Kursverlust von rund 15,5 % erlitten. Zuletzt wurde ein Anteil des Fonds Jamestown 30 zu einem Kurs von nur noch 35 % gehandelt. Beim letzten Handel auf dem Zweitmarkt musste somit ein erheblicher Abschlag in Kauf genommen werden.

Schadensersatzansprüche und Rückabwicklung der Beteiligung

Wenn Anleger*innen einen Anteil an einem geschlossenen Immobilienfonds erwerben, werden sie zu Mitunternehmer*innen, die am Gewinn und Verlust beteiligt sind. Damit gehen sie ein unternehmerisches Risiko ein. Eine unternehmerische Beteiligung ist mit zahlreichen hohen Risiken verbunden und eignet sich nicht als Altersvorsorge oder für sicherheitsorientierte Anleger*innen. Immer wieder werden Anleger*innen fehlerhaft beraten und bei der Beratung oder Vermittlung nicht oder nicht ausreichend auf die Risiken der Kapitalanlage oder Provisionen und deren Höhe hingewiesen. Zu den Risiken zählen die eingeschränkte Handelbarkeit, das Bild-Pool-Risiko, das Totalverlustrisiko und das Währungsrisiko.

Soweit Anlegern der Gesellschaft bei Zeichnung ihrer Kapitalanlage die Besonderheiten und die damit verbundenen Risiken nicht bekannt waren oder sie von ihrem Anlageberater oder Anlagevermittler hierüber unvollständig oder fehlerhaft aufgeklärt und beraten wurden, können Schadensersatzansprüche bestehen. Diese können gegen beratende Banken, Sparkassen, Finanzvertriebe und/oder Prospektverantwortliche geltend gemacht werden. Als Rechtsfolge werden die Gesellschafter*innen so gestellt, als ob sie dem Fonds nie beigetreten wären. Sie erhalten ihr eingesetztes Kapital gegen Übertragung des Gesellschaftsanteils zurück. Die Rückabwicklung über die erfolgreiche Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen bietet die einzige Möglichkeit, den Schaden vollständig auszugleichen.

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Wir beraten und vertreten seit über 25 Jahren bundesweit Anleger*innen. Als eine der größten Kanzleien für Bank- und Kapitalmarktrecht in Deutschland verfügen wir über größte Erfahrung in der außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzung auf diesem Gebiet. Nutzen Sie jetzt unser Angebot einer kostenlosen und unverbindlichen Ersteinschätzung. Füllen Sie dazu unseren Online-Fragebogen aus und senden Sie uns diesen zusammen mit den dort angeforderten Unterlagen zu. Nach Prüfung Ihrer Unterlagen erhalten Sie umgehend eine fundierte Ersteinschätzung zu den Erfolgsaussichten Ihres Falles.

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Melanie Poch

Autorin

Melanie Poch, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht
Anwaltskanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann