0711 9 30 81 10 Kostenlose Erstanfrage
SUCHE

Ermittlungen und Betrugsvorwürfe Sympatex-Anleihe: Rechtliche Möglichkeiten prüfen lassen

Veröffentlicht von Christopher Kress am 08. Dezember 2023

Hand-stoppt-Dominosteine

Im Sympatex-Anlegerskandal geht es um mutmaßlichen Betrug in Millionenhöhe. Im Sommer 2023 fanden umfangreiche Durchsuchungen der Staatsanwaltschaft München I statt. Sollte sich der Betrugsverdacht bestätigen, können sich für Geschädigte Schadensersatzansprüche gegen die beteiligten Unternehmen bzw. deren verantwortliche Personen ergeben. Wir empfehlen Betroffenen, diese und weitere rechtliche Möglichkeiten von einer spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen.

Sympatex-Anleihe: Das ist passiert

Die Sympatex-Anleihe wurde 2013 als Unternehmensanleihe 2013/2018 (ISIN: DE000A1X3MS7) emittiert. Anleger*innen sollten jährliche Zinsen in Höhe von 8 % und nach fünf Jahren die Rückzahlung ihres investierten Kapitals erhalten. Insgesamt sammelte das Unternehmen rund 13 Millionen Euro ein. Seit 2016 firmiert die ehemalige Sympatex Holding GmbH als Smart Solutions Holding GmbH. Kurz vor Fälligkeit der Anleihe teilte die Dachholding den völlig überraschten Anlegern und Anlegerinnen mit, dass der Rückzahlungstermin verschoben werde und sie im Rahmen eines Restrukturierungskonzeptes einer Abfindung in Höhe von lediglich 10 % ihrer Einlage zustimmen sollten. Den Betroffenen wurde suggeriert, dass es zur Zustimmung zum Schuldenschnitt keine Alternative gebe. Nach einem Gutachten würde der Wert der Anleihe im Falle einer Insolvenz der Sympatex Holding nur noch 5,6 % des Nennwertes betragen. Im Rahmen einer zweiten Gläubigerversammlung wurde dem Schuldenschnitt zugestimmt und viele Anleiheinhaber*innen verloren 90% ihres investierten Geldes.

Staatsanwaltliche Ermittlungen

Am 26. Juli 2023 haben Ermittler im Sympatex-Anlegerskandal an 50 Orten Büros, Kanzleien und Privatwohnungen durchsucht. Laut einem Bericht des Handelsblatts bestätigte die Staatsanwaltschaft München 1, dass es „umfangreiche Durchsuchungsmaßnahmen“ gegeben habe. Es werde gegen 14 Personen im Zusammenhang mit der Textilfirma Sympatex wegen des Verdachts auf Betrug, Marktmanipulation und Untreue ermittelt. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Die Ermittler der Staatsanwaltschaft München 1 sind davon überzeugt, dass die Eigentümer von Sympatex zusammen mit Anwälten und Beratern die Anleger*innen vorsätzlich in die Irre geführt und letztendlich betrogen haben. Nach verschiedenen Medienberichten gibt es u.a. um folgende brisante Punkte:

  • Zustimmung zum Schuldenschnitt auf zweiter Gläubigerversammlung: Die erste Gläubigerversammlung im Oktober 2017 war nicht beschlussfähig, da weniger als die Hälfte der ausstehenden Anleihen vertreten war. Auf der zweiten Gläubigerversammlung im Dezember 2017 vertrat eine Vermögensverwaltung knapp 90 Prozent der Stimmen, von denen laut Stiftung Warentest mehr als die Hälfte zuvor den Privatanlegern aufgekauft worden waren.
  • Die Rolle des gemeinsamen Vertreters: Für die Anleihegläubiger*innen war bereits in den Anleihebedingungen ein gemeinsamer Vertreter bestimmt worden. Dieser unterstützte das Sanierungskonzept und den Schuldenschnitt und steht nun in der Kritik. Hat er im Sinne der Anleger*innen gehandelt?
  • Kein Verkauf: Das Handelsblatt berichtet, dass im Rahmen der im Rahmen des Restrukturierungskonzeptes angekündigte Verkauf des Textilherstellers an Mitglieder der Otto-Familie nie stattgefunden hat.

Kostenfreie Ersteinschätzung – Was Betroffene tun können

Für die betroffenen Anleger*innen stellt sich vor allem die Frage, wer haftet, wenn ein Wertpapier Verluste einbringt. Mittelstandsanleihen erfreuten sich Anfang der 2010er Jahre zunehmender Beliebtheit. Da sie oft mit einer Stückelung in Höhe von 1.000 Euro vertrieben wurden, zeichneten auch viele Privatanleger*innen Mittelstandsanleihen. Ist der Zins einer Anleihe deutlich höher als der Zins des Marktumfeldes oder des risikolosen Zins, kann dies auf eine besonders risikoreiche Investition hindeuten. Eine Mittelstandsanleihe ist jedoch eine spekulative Geldanlage. Insolvenzen oder Zahlungsausfälle können im schlimmsten Fall zum Totalverlust des investierten Geldes führen.

Wir empfehlen Betroffenen Ihre rechtlichen Möglichkeiten von einer spezialisierten Kanzlei für Kapitalmarktrecht prüfen zu lassen. Wir prüfen mögliche Schadensersatzansprüche umfassend und kostenfrei.

  1. Sollte sich der Betrugsverdacht bestätigen, können für Anleger*innen Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung gegen beteiligte Firmen bzw. deren verantwortliche Personen durchgesetzt werden.
  2. Schadensersatzansprüche gegen Emittenten, Verantwortliche und Vertriebe können sich auch aus mangelhaften oder ungenügendem Prospektmaterial und/oder Beratungsmängeln ergeben.

Für eine kostenlose Prüfung Ihrer Ansprüche und Möglichkeiten nutzen Sie unser Online-Formular. Sie erhalten ein schriftliches Prüfungsergebnis für Ihren Fall. Neben der Prüfung möglicher Schadensersatzansprüche nehmen wir für Sie Einsicht in die strafrechtlichen Ermittlungsakten. Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, übernehmen wir auch die Deckungsanfrage zur Klärung der Kostenfrage.

Jetzt kostenfreie Ersteinschätzung für Ihren Fall anfordern

Unsere Kanzlei berät und vertritt Anleiheinhaber*innen bundesweit. Als eine der größten Kanzleien für Bank- und Kapitalmarktrecht in Deutschland haben wir größte Erfahrung im außergerichtlichen und gerichtlichen Vorgehen auf diesem Gebiet. Bei weiteren Fragen sind wir auch gerne telefonisch unter 0711 9308110 oder über unser Kontaktformular zu erreichen.

Kontaktformular