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Fonds und Genussrechte der Euro Grundinvest Gruppe

Veröffentlicht von Melanie Poch am 07. November 2019

Die Euro Grundinvest (EGI) Gruppe umfasste zahlreiche Gesellschaften. Die im Jahr 2010 gegründete Euro Grundinvest Holding GmbH hatte die Verwaltung eigenen Vermögens, Halten von Beteiligungen an anderen Unternehmen sowie Beratung von Institutionen in den Bereichen Management und Auflegung von Beteiligungsfonds zum Gegenstand; die im Jahr 2012 gegründete Euro Grundinvest AG Erwerb, Halten, Entwicklung und Verwertung von Immobilien oder Grundstücken, Beratung, Projektplanung und alle Tätigkeiten mit Bezug zum Immobiliensektor sowie alle damit mittelbar oder unmittelbar zusammenhängenden Unternehmungen. Der Fokus liegt dabei auf München und Umgebung. Die Euro Grundinvest Gruppe ist Emittentin zahlreicher Immobilienfonds und Genussrechte, die das Genussrechtskapital laut Verkaufsprospekt zur Finanzierung von Projekten mit mittelbarem oder unmittelbarem Immobilienbezug verwendet und zu diesem Zweck anderen Firmen der Unternehmensgruppe Darlehen gewährt.

Die Euro Grundinvest Gruppe hat folgende Fonds und Genussrechte emittiert:

  • EURO GRUNDINVEST DEUTSCHLAND 12 GmbH & Co. KG
  • EURO GRUNDINVEST DEUTSCHLAND 15 GmbH & Co. KG
  • EURO GRUNDINVEST DEUTSCHLAND 17 GmbH & Co. KG
  • EURO GRUNDINVEST DEUTSCHLAND 17 Private Placement GmbH & Co. KG
  • EURO GRUNDINVEST DEUTSCHLAND 18 GmbH & Co. KG
  • EURO GRUNDINVEST DEUTSCHLAND 18 Private Placement GmbH & Co. KG
  • EURO GRUNDINVEST 20 GmbH & Co. KG
  • EURO GRUNDINVEST AG GENUSSRECHTE
  • EURO GRUNDINVEST AG GENUSSRECHTE II

Das Firmengeflecht der EGI Euro Grundinvest Gruppe

Gründer der Euro Grundinvest AG ist Malte Hartwieg. Der gelernte Maurer wurde später Finanzberater. Er war der Kopf mehrerer weiterer Gesellschaften, wie die Emissionshäuser Nitro Invest, NCI New Capital Invest, Selfmade Capital und Panthera Asset Management, sowie die Vertriebsgesellschaft Dima24.de. Bei letzterer verkauften Mitarbeiter per Telefon geschlossene Fonds verschiedener Anbieter an Privatanleger. Durch seine Vertriebsfirma war Malte Hartwieg mit unzähligen Unternehmen verflochten. Denn die „eigenen“ Fonds wurden ebenfalls durch die damals bundesweit größte Vertriebsorganisation Dima24 vermittelt. Als Ratingagentur für Dima24 arbeitete die Kapital Rating FTT. Diese empfahl zudem auch die weiteren Firmen von Hartwieg. Anleger waren die umfangreichen Verflechtungen Malte Hartwieg mit den einzelnen Gesellschaften nicht bekannt. Im Frühjahr 2014 schied Hartwieg aus dem von ihm gegründeten Direktvertriebsanbieter dima24 aus, nachdem erste Vorwürfe in Richtung Kapitalanlagebetrug und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen bekannt wurden. Die Ermittlungen erstrecken sich auf Malte Hartwiegs Aktivitäten u. a. bei seinen Emissionshäusern New Capital Invest (NCI), Selfmade Capital und Euro Grundinvest AG.

Das Firmengeflecht der EGI Gruppe umfasste unter anderem:

  • Euro Grundinvest Management GmbH
    Komplementärin und Gründungsgesellschafterin der EURO GRUNDINVEST 12, 15, 17, 17 Private Placement, 18, 18 Private Placement, 20
  • Euro Grundinvest Consulting GmbH
    Geschäftsführende Gründungskommanditistin der EURO GRUNDINVEST 12, 15, 17, 17 Private Placement, 18, 18 Private Placement, 20
  • OVT Odeon Verwaltung- und Beteiligungstreuhand GmbH & Co. KG
    Gründungskommanditistin und Treuhänderin EURO GRUNDINVEST 12, 15, 17, 17 Private Placement, 18, 18 Private Placement, 20
  • Euro Grundinvest Service GmbH
  • Euro Grundinvest Marketing GmbH & Co. KG
  • Euro Grundinvest Immobilien GmbH
  • Euro Grundinvest Immobilien Vertrieb GmbH

Wirtschaftliche Schieflage und Insolvenz

Die wirtschaftlichen Probleme der EGI Fonds und Genussrechte wurden bekannt, als Anleger Ende 2015 zur Rückzahlung erhaltender Ausschüttungen aufgefordert wurden. Immobilien wurden zu deutlich überhöhten Preisen eingekauft, andere Objekte existieren gar nicht. Vermögenswerte wurden scheinbar beliebig zwischen den Fonds hin- und hergeschoben.

Alle Firmen von Malte Hartwieg befinden sich zwischenzeitlich im vorläufigen Insolvenzverfahren oder sind bereits insolvent: die Nitro Invest Firmengruppe, die Selfmade Capital Firmengruppe, die NCI New Capital Invest Firmengruppe, die dima24 Firmengruppe. Am 04.05.2017 wurde vom Amtsgericht München über das Vermögen der Euro Grundinvest AG das Insolvenzverfahren wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet. Der Münchner Rechtsanwalt Rolf Pohlmann wurde zum Insolvenzverwalter bestellt.

Nachrang der Genussrechte stellt Anleger vor Probleme

Die beiden Ausgaben der Genussrechte sind mit einem sogenannten Nachrang ausgestattet. Das bedeutet, dass Anleger geringe Chancen haben werden, einen Anteil an der Insolvenzquote zu erhalten. Denn Forderungen auf Rückzahlung von Genussrechten können nicht im Rang des § 38 Insolvenzordnung zur Insolvenztabelle festgestellt werden, wenn die in den Genussrechtsvertrag einbezogenen Genussrechtsbedingungen eine Nachrangvereinbarung enthalten. Anlegern drohen dadurch hohe Verluste, bis hin zum Totalverlust der Einlage.

Klagen gegen Malte Hartwieg

Gegen den Gründer Malte Hartwieg wurde bis Ende 2013 bei der Staatsanwaltschaft München mehrere Strafanzeigen erstattet. Im August 2014 wurde ein Ermittlungsverfahren u.a. wegen des Verdachts des Kapitalanlagebetrugs eingeleitet. Bei einer Razzia wurden mehrere Büros seiner damaligen Firmen durchsucht. Medienberichten zufolge ließ Hartwieg über 300 Mio. EUR an Anlegergeldern „verschwinden“. Die Gelder investierte er geschickt in andere Gesellschaften und schaffte sie ins Ausland.

Die Klage eines Anlegers gegen Hartwieg wurde bereits zu Gunsten der Anleger mit den Urteilen des Landgerichts München und des Oberlandesgerichts München entschieden. Malte Hartwieg und drei Gründungskommanditisten wurden persönlich zu Schadensersatz sowie Rückabwicklung der Beteiligungen verurteilt. Die Gerichte der ersten und zweiten Instanz erkannten gravierende Prospektfehler. Bei der Durchsuchung des Hauses von Malte Hartwieg wurde bis jetzt jedoch nur ein Bruchteil des verschwundenen Geldes der Anleger gefunden. Die ins Ausland geschafften Gelder gelten größtenteils als nicht auffindbar.

Daher ist es ratsam, die eigenen Rechte auch gegen andere Beteiligte einzuklagen. Oft liegen bei geschlossenen Immobilienfonds Beratungs- und Prospektfehler vor. Prospektfehler wurden durch das Urteil des Landgerichts München bei den Fonds Euro Grundinvest Deutschland 15 und 18 GmbH & Co. KG bestätigt. Hier fehlt es an der genauen Aufklärung der Verflechtungen von Malte Hartwieg an den verschiedenen Gesellschaften. Nicht zuletzt aufgrund dieser Urteile sehen wir sehr gute Chancen für alle Anleger dieser Fonds, Ihre Rechte vor Gericht durchzusetzen.

Der Geschäftsführer Sven Donhuysen

Nach Malte Hartwieg wurde Sven Donhuysen als neuer Geschäftsführer der EGI Gruppe bestellt. Donhuysen war kein unbeschriebenes Blatt und mit seiner Vita bei Canada Gold Trust ebenfalls in einen Anlagebetrugsskandal verwickelt. Er beauftragte die Sanierungsfirma KRG Knoll Restructuring GmbH; sie sollte der EGI Gruppe helfen, zumindest einen Teil des Vermögens zurück zu erlangen. Im Ergebnis wurde den Anlegern jedoch mitgeteilt, dass kein Geld mehr vorhanden sei, um die Anleger zu befriedigen. Donhuysen stellte daraufhin im Mai 2017 einen Insolvenzantrag beim Amtsgericht München.

Durch die neue Geschäftsführerin BDCC Beteiligungs GmbH und dem Beirat kam später an Licht: Zwar hatte Malte Hartwieg sehr viele Gelder ins Ausland verbracht, doch waren zu der Zeit, als Sven Donhuysen Geschäftsführer war, noch größere Immobilien mit hohem Wert vorhanden. Dabei handelte es sich um zwei Villen und einem Hotel auf Mallorca. Diese Immobilien verkaufte Donhuysen während seiner Zeit als Geschäftsführer und erwirtschaftete dadurch etwa 13 Mio. EUR. Das Geld wurde jedoch nicht an die EGI-Anleger ausbezahlt, vielmehr investierte Donhuysen dieses in seine selbst emittierten Fonds in Curacao. Hier wirkte laut Angaben der neuen Geschäftsführung BDCC auch die Sanierungsfirma KRG Knoll Restucturing GmbH mit, die eigentlich mit der Sanierung der EGI beauftragt worden war. Gegen Donhuysen wurde Anfang 2018 ebenfalls Strafanzeige erstattet.

Ansprüche geltend machen!

Betroffene Anleger sollten sich durch auf das Bank-und Kapitalmarkrecht spezialisierte Anwälte beraten lassen. Wir prüfen Ihre Ansprüche gegen Initiatoren, Vertriebe und Berater. Eine Beratungshaftung liegt vor, wenn EGI-Anleger nicht anleger- und objektgerecht beraten worden sind. Bei einem Schadensersatzanspruch aus Prospekthaftung sehen wir ebenfalls sehr gute Chancen, da die Prospekte der EGI-Fonds und Genussrechte ähnlich aufgebaut sind und die bereits entschiedenen Prospektfehler in zwei Fonds auch auf andere Fonds der EGI Gruppe Anwendung finden könnten. Warten Sie nicht, sondern lassen Sie Ihren Fall schnell und kostenlos von unseren Anwälten prüfen.

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