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Urteil zu Hannover Leasing Fonds 188 Phidias und anderen geschlossenen Fonds

Veröffentlicht von Marco Albrecht am 01. März 2017

Urteil-Paragraphenzeichen-Richterhammer

In einem von unserer Kanzlei vor dem Landgericht Frankfurt am Main geführten Prozess gegen die Frankfurter Sparkasse wurde diese zur Zahlung von Schadensersatz und Rückabwicklung in Bezug auf drei geschlossene Fondsbeteiligungen verurteilt.

Hannover Leasing Fonds 188 Phidias u.a.: Sachverhalt und Entscheidung

Bei den Beteiligungen handelte es sich um den geschlossenen Lebensversicherungsfonds HSC Optivita UK III Premium, den geschlossenen Immobilienfonds Hannover Leasing Fonds 188 Phidias und den geschlossenen Schiffsfonds HSC Shipping Protect II. Unsere Mandantin hatte jeweils 10.000, -Euro zzgl. Agio investiert. Die Klägerin sah sich in Bezug auf mehrere Aspekte falsch aufgeklärt und fehlerhaft beraten: Neben einer nicht ordnungsgemäßen Aufklärung über das jeweils bestehende Totalverlustrisiko auch hinsichtlich fließender Provisionen, bestehenden Haftungsrisiken, Verflechtungen und eingeschränkter Veräußerbarkeit.

Das Gericht sah es nach der Beweisaufnahme als erwiesen an, dass die Frankfurter Sparkasse die Klägerin jedenfalls nicht ordnungsgemäß über das bestehende Totalverlustrisiko aufgeklärt hat. Hinsichtlich einer insoweit möglichen Aufklärung durch die jeweiligen Emissionsprospekte stand zur Überzeugung des Gerichts fest, dass diese nicht rechtzeitig vor der Zeichnung übergeben wurden und damit für eine Aufklärung ausscheiden.

Landgericht Frankfurt verurteilt Frankfurter Sparkasse

Das Landgericht Frankfurt am Main verurteilte die Sparkasse neben dem Schadensersatz auch zur die Freistellung der Klägerin von allen weiteren wirtschaftlichen Nachteilen. Zu der Frage, ob neben der fehlerhaften Aufklärung über das bestehende Totalverlustrisiko weitere Pflichtverletzungen, insbesondere im Zusammenhang mit Provisionen, vorlagen, hat sich das Gericht nicht weiter geäußert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Sparkasse Frankfurt hat die Möglichkeit, innerhalb eines Monats Berufung beim Oberlandesgericht Frankfurt einzulegen.

Fazit zum Urteil

Unabhängig davon, dass es sich auch bei dieser Entscheidung zunächst um einen Einzelfall handelt, stärkt diese Entscheidung die Rechte geschädigter Anleger im Allgemeinen. Sie zeigt einmal mehr, dass es auch gegenüber Banken und Sparkassen außerhalb der Provisionsproblematik weitere Pflichtverletzungen gegeben hat und diese auch zur Überzeugung des Gerichts nachgewiesen werden können.

Was können betroffene Anleger jetzt tun?

Wir empfehlen Anlegern, ihre in Betracht kommenden Ansprüche durch einen auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalt prüfen zu lassen. Über unser Kontaktformular haben Anleger die Möglichkeit, mit uns in Verbindung zu treten und sich umfassend und individuell über ihre rechtlichen Möglichkeiten beraten zu lassen.