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Insolvenzanträge Element Invest Gesellschaften: Kostenfreie Ersteinschätzung für Anleger von IE Immobilien III. Projektentwicklung GmbH & Co. KG und anderer Kapitalanlagen

Veröffentlicht von Melanie Poch am 08. Februar 2024

Über das Vermögen der Element Invest Management GmbH und der Element Invest Verwaltungs GmbH ist das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet worden. Als persönlich haftende Gesellschafterin bzw. Geschäftsführerin zahlreicher Kapitalanlagen, die in Form von Namensschuldverschreibungen, Nachrangdarlehen oder partiarischen Darlehen ausgegeben wurden, droht ihnen nun die Insolvenz und den betroffenen Anlegern der Totalverlust ihres investierten Geldes. Geschädigte können ihre rechtlichen Möglichkeiten von den auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Experten unserer Kanzlei kostenlos prüfen lassen.

Insolvenzanträge Element Invest: Zahlreiche Kapitalanlagen involviert

Mit Beschluss des Amtsgerichts Heilbronn vom 30.11.2023 (40 IN 1036/23) wurde für die Element Invest Management GmbH ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. Es handelt sich um Rechtsanwalt Dr. jur. Marcus Egner. Aus dem letzten veröffentlichten Jahresabschluss für das Jahr 2021 geht hervor, dass die Gesellschaft zum 31.12.2021 in Höhe von EUR 7.940.432,00 bilanziell überschuldet ist. Der Jahresabschluss wurde mit erheblicher Verspätung im November 2023 veröffentlicht. Seitdem wurden keine Jahresabschlüsse veröffentlicht.

Das Amtsgericht Heilbronn hat am 09.01.2024 das vorläufige Insolvenzverfahren über das Vermögen der Element Invest Verwaltungs GmbH eröffnet (10 IN 1037/23). Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. jur. Tibor Braun bestellt. Die Element Invest Verwaltungs GmbH war auf die Verwaltung von Beteiligungen sowie die Übernahme der persönlichen Haftung, der Geschäftsführung und der Vertretung bei Handelsgesellschaften spezialisiert. Bei folgenden Gesellschaften ist die Element Invest Verwaltungs GmbH als persönlich haftender Gesellschafter eingetragen. Update 14.03.2024: Das Insolvenzgericht Heilbronn hat zwischenzeitlich für mehrere dieser Gesellschaften ein Insolvenzverfahren eröffnet.

  • Sandelholz ISW 2nd GmbH & Co. KG: Insolvenzverfahren wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 12.03.2024 eröffnet (Az. 3 IN 1045/23). Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Dietmar Haffa.
  • IE Immobilien III. Projektentwicklung GmbH & Co. KG: Insolvenzverfahren wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 14.03.2024 eröffnet (Az. 4 IN 1040/23). Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Holger Blümle.
  • Sandalwood Asset GmbH & Co. KG
  • AMA Multi Asset GmbH & Co. KG: Insolvenzverfahren wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 15.03.2024 eröffnet (Az. 5 IN 1030/23). Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Holger Blümle.
  • VVP Portfolio GmbH & Co. KG: Insolvenzverfahren wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 14.03.2024 eröffnet (Az. 1 IN 1049/23). Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Holger Blümle.
  • SI Solidus Immobilien GmbH & Co. KG: Den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens hat das Amtsgericht Heilbronn mit Beschluss vom 27.03.2024 mangels Masse abgewiesen (AZ. 40 IN 1047/23).
  • IPS Investment GmbH & Co. KG: Insolvenzverfahren wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 15.03.2024 eröffnet (Az. 1 IN 1041/23). Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Holger Blümle.
  • Dreikuze Portfolio GmbH & Co. KG: Insolvenzverfahren wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 08.03.2024 eröffnet (Az. 4 IN 1034/23). Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Holger Blümle. Dieser hat zur Anmeldung der Forderungen bis zum 19.04.2024 aufgefordert.
  • VAP Portfolio GmbH & Co. KG: Insolvenzverfahren wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 08.03.2024 eröffnet (Az. 4 IN 1048/23). Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Holger Blümle.
  • ABC Portfolio GmbH & Co. KG: Insolvenzverfahren wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 14.03.2024 eröffnet (Az. 3 IN 1029/23). Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Holger Blümle.
  • Sardinien Wind E.I.V. GmbH & Co. KG
  • IAM Portfolio GmbH & Co. KG: Insolvenzverfahren wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 14.03.2024 eröffnet (Az. 3 IN 1039/23). Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Holger Blümle.
  • PSI Portfolio GmbH & Co. KG: Insolvenzverfahren wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 15.03.2024 eröffnet (Az. 2 IN 1043/23). Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Holger Blümle.
  • Sandelholz ISW 1st GmbH & Co. KG: Insolvenzverfahren wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 12.03.2024 eröffnet (Az. 3 IN 1044/23). Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Dietmar Haffa.
  • KIP Portfolio GmbH & Co. KG: Insolvenzverfahren wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 15.03.2024 eröffnet (Az. 9 IN 1042/23). Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Holger Blümle.
  • BIV Portfolio GmbH & Co. KG: Insolvenzverfahren wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 13.03.2024 eröffnet (Az. 2 IN 1031/23). Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Holger Blümle.
  • BVP Portfolio GmbH & Co. KG: Insolvenzverfahren wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 12.03.2024 eröffnet (Az. 9 IN 1032/23). Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Holger Blümle.
  • GMA Multi Asset GmbH & Co. KG: Insolvenzverfahren wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 14.03.2024 eröffnet (Az. 4 IN 1038/23). Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Holger Blümle.
  • Dreikuze Immobilien GmbH & Co. KG: Den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens hat das Amtsgericht Heilbronn mit Beschluss vom 27.03.2024 mangels Masse abgewiesen (AZ. 30 IN 1033/23).

Rechtliche Möglichkeiten und kostenfreie Ersteinschätzung

Wir vertreten Anleger*innen, die sich in Form von Namensschuldverschreibungen an der IE Immobilien III. Projektentwicklung GmbH & Co. KG beteiligt haben. Bereits seit 2021 wurden die Anleger*innen zunächst über Verzögerungen von Zahlungen hinsichtlich der Namensschuldverschreibungen informiert. Im November 2023 wurden die Betroffenen schriftlich darüber informiert, dass die IE Immobilien III. Projektentwicklung GmbH & Co. KG einen Insolvenzantrag stellen wird. Eine Kündigungsmöglichkeit war zuvor nicht vorgesehen, sondern erstmals zum 31.12.2023 mit einer Frist von 12 Monaten zum 31.Dezember. Die Kommunikation war wenig transparent: So wurden die Anleger*innen zum Beispiel nicht darüber informiert, in welche konkreten Investitionsprojekte ihre Gelder geflossen sind.

Unzureichende Prospektangaben, Konstruktionsmängel, Interessenkonflikte und fehlende Risiko- und Provisionsaufklärung begründen Ansprüche gegen die beratenden Vertriebe sowie gegen die Emittenten der Kapitalanlage. Bereits das Vorliegen eines einzigen Beratungs- oder Prospektfehlers reicht aus, um Ansprüche auf Schadensersatz und Rückabwicklung zu begründen. Anlageberater und -vermittler können sich schadensersatzpflichtig gemacht haben, wenn sie die Anleger nicht umfassend über Risiken wie das Blind-Pool-Risiko oder das Totalverlustrisiko aufgeklärt haben. Auch über die fehlende Eignung zur Altersvorsorge muss aufgeklärt werden. Eine Beratungspflichtverletzung des Beraters liegt auch dann vor, wenn Risiken verschwiegen oder verharmlost werden. Wurde nicht auf die anfallenden Provisionen hingewiesen, haften Finanzvertriebe unter Umständen für den entstandenen Schaden. Darüber hinaus haben Gerichte in der Vergangenheit in einigen Fällen entschieden, dass Nachrangklauseln AGB-rechtlich unwirksam sind.

Die hochriskanten Kapitalanlagen wurden vor allem über freie Vertriebe vertrieben. Aufgrund der Vermittlerhaftung können Geschädigte in vielen Fällen erfolgreich Schadensersatzansprüche geltend machen und so ihr investiertes Kapital zurückerhalten. Seit dem 01.01.2013 besteht für Finanzdienstleister eine Haftpflichtversicherungspflicht. Falls über das Vermögen des Finanzdienstleisters ein Insolvenzverfahren eröffnet, mangels Masse abgelehnt oder ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt wird, haben die Anleger*innen einen direkten Anspruch gegen die Versicherungsgesellschaft.

Wir prüfen kostenlos, ob in Ihrem Fall Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können. Neben der Prüfung möglicher Schadensersatzansprüche kümmern wir uns auch um die Anmeldung Ihrer Insolvenzansprüche. Sollten Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, übernehmen wir auch die Deckungsanfrage zur Klärung der Kostenfrage.

Nutzen Sie unser Online-Formular für eine unverbindliche Ersteinschätzung durch unsere auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Anwälte.

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Sie haben weitere Fragen wegen der Insolvenzanträge Element Invest ? Nutzen Sie unser Kontaktformular oder rufen Sie uns an unter 0711 9308110.

Melanie Poch

Autorin

Melanie Poch, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht
Anwaltskanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann