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Reiserecht: Erneut Urteil gegen For You Travel GmbH

Veröffentlicht von Alexander Weigert am 14. Juli 2021

Flughafen-Reisende

Reiserecht aktuell: Erneut Urteil gegen For You Travel GmbH

Amtsgericht Düsseldorf, Urteil vom 14.07.2021, Az. 24 C 24/21

Unsere Kanzlei hat erneut ein Urteil gegen die For You Travel GmbH erstritten. Das Amtsgericht Düsseldorf hat den Reiseveranstalter For You Travel GmbH dazu verurteilt, Reisekosten für eine Pauschalreise vollständig zurückzuzahlen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Unsere Mandantin hatte im Juli 2020 eine Pauschalreise für sich und ihre Familie zum Gesamtpreis von etwa 1150,- EUR gebucht und bezahlt. Einige Tage vor Reiseantritt im September 2020 stornierte unsere Mandantin die Reise und verlangte den Reisepreis zurück. Die For You Travel GmbH war der Meinung, dass ihr Stornierungskosten in Höhe von fast 1000,- EUR zustehen würden. Das Gericht bestätigte in seinem Urteil, dass die Klägerin zur kostenfreien Stornierung berechtigt war und hat die For You Travel GmbH zur Rückzahlung der kompletten Zahlung zzgl. Zinsen verurteilt. Reiseveranstalter können keine Entschädigung verlangen, wenn am Urlaubsort unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung einer Pauschalreise erheblich beeinträchtigen. Dies war zum Zeitpunkt der geplanten Reise der Fall.

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