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Urteil gegen Alltours Flugreisen GmbH wegen Erstattung von Stornogebühren

Veröffentlicht von Christopher Kress am 10. November 2021

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Urteil gegen Alltours Flugreisen GmbH: Erstattung von Stornogebühren

Unsere Kanzlei hat ein Urteil gegen die Alltours Flugreisen GmbH erstritten. Das Amtsgericht Düsseldorf hat entschieden, dass die Alltours Flugreisen GmbH zu hohe Stornogebühren erhoben hat und diese teilweise erstatten muss (Urteil vom 5.11.2021, Az. 37 C 156/21). Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Die Klägerin hatte am 11.12.2019 eine Pauschalreise im Zeitraum 28.08. – 11.09.2020 nach Las Palmas (Gran Canaria) gebucht. Die Klägerin erklärte aufgrund der Corona-Pandemie am 03.07.2020 ihren Rücktritt gegenüber Alltours.

Das Landgericht Düsseldorf ist der Auffassung, dass die Beklagte hinsichtlich der sich aus den AGB ergebenden Stornopauschale von 25 % ihrer sekundären Darlegungslast, dass ein Schaden in Höhe der pauschalierten Sätze branchenüblich typischerweise entsteht, nicht nachgekommen ist. Aus diesem Grund hat die Beklagte keinen Anspruch auf eine pauschalierte Entschädigung in Höhe von 917,00 EUR, sondern, nach Abzug der ersparten Aufwendungen, lediglich auf eine individuell berechnete Entschädigung in Höhe von 515,02 EUR. Die Differenz hat die Beklagte der Klägerin zu erstatten.

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