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Überhöhte Stornogebühren: Urteil gegen LMX Touristik GmbH

Veröffentlicht von Georgios Aslanidis am 28. Dezember 2021

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Positives Urteil gegen LMX Touristik GmbH

In einem von unserer Kanzlei erstrittenen Urteil hat das Amtsgericht Leipzig die LMX Touristik GmbH dazu verurteilt, überhöhte Stornogebühren zurückzubezahlen (Urteil vom 21.12.2021, Az. 115 C 1975/21). Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Unsere Mandantin und ihr Lebensgefährte hatten am 31.07.2020 eine Pauschalreise im Zeitraum 28.02. – 14.03.2021 nach Teneriffa gebucht. Sie erklärte aufgrund der Corona-Pandemie am 22.12.2020 ihren Rücktritt gegenüber der Beklagten.

Die Beklagte stellte der Klägerin daraufhin Stornokosten in Höhe von 2.262,00 Euro in Rechnung. Gemäß ihrer AGB wären jedoch nur Stornokosten in Höhe von 678,60 EUR angefallen. Das Gericht hat die Beklagte daher zur Zahlung des Differenzbetrages verurteilt.

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