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Urteil DSi Deutsche Sachinvest GmbH – Premiumzins: Gekoo GmbH verurteilt
Veröffentlicht von Georgios Aslanidis am 15. November 2023
In einem von unserer Kanzlei vertretenen Fall hat das Landgericht Essen die Gekoo GmbH durch Versäumnisurteil wegen einer Beteiligung an der DSi Deutsche Sachinvest GmbH verurteilt (Urteil vom 28.10.2023, Az. 2 O 160/23, noch nicht rechtskräftig). Die Klage wie auch das Versäumnisurteil mussten öffentlich zugestellt werden, da die Gekoo GmbH keine zustellungsfähige Adresse im Handelsregister veröffentlichte.
Urteil DSi Deutsche Sachinvest GmbH: Darum ging es im Fall
Mit ihren verschiedenen Produktvarianten warb die DSi für Geldanlagen mit einer Mindestlaufzeit von 12 Jahren. Dabei konnten die Anleger*innen zwischen einer Einmalzahlung mit Fixzinsen oder einer Ratenzahlung mit Ansparzinsen wählen, wobei die Verzinsung im Bereich von 3,5 % bis 4,5 % p.a. lag. Die Gekoo GmbH führte die Vermittlungstätigkeit auf Grundlage eines Maklervertrages durch.
Bei der Kapitalanlage DSi Premiumzins Fixzins oder Ansparzins handelt es sich um Nachrangdarlehen. Der Charakter dieses Investments führt dazu, dass bei der Insolvenz des Anlageobjekts die Anleger*innen nach allen anderen Gläubigern und Gläubigerinnen der DSi bedient werden. Dies führte zu einem Totalverlust: Das Amtsgericht Charlottenburg hat am 09.11.2022 das Insolvenzverfahren über das Vermögen der DSi – Deutsche Sachinvest GmbH eröffnet (Az. 36d IN 1995/22). Alle Anleger sind damit doppelt geschädigt: Nicht nur verloren sie ihr Investment bei der DSi, sondern auch die sicheren Renten- und Lebensversicherungen, mithin eine taugliche Altersvorsorge.
Ganz anders hieß es im DSi-Werbeflyer: Dort werden die Nachrangdarlehen der DSi mit Lebens- und Rentenversicherungen verglichen. Lebens- und Rentenversicherungen würden sich heutzutage als „leere Versprechen“ erweisen. Die DSi versprach diese angeblich schlechte Anlageform „Lebens- und Rentenversicherung“ zu optimieren. Die DSi suggerierte damit, dass ihre Produkte besser, optimaler und sicherer als Lebens- und Rentenversicherungen seien. Unter dem Slogan „Sicher, Fair, Flexibel“ wurde dann weiter „Mehr Geld“ für alle Anleger der DSi garantiert. Weiterhin wurde auf den Flyern nahegelegt, dass die Investoren am Ende 160 % ihres eingezahlten Geldes zurückbekommen. Um in die angeblich sichereren Nachrangdarlehen der DSi zu investieren, werden die angeblich im Vergleich zum Nachrangdarlehen unsicheren bereits bestehenden konservativen Anlagen der Interessenten, wie Lebens- und Rentenversicherungen, aufgelöst.
Durch das Vorgehen der für die Gekoo GmbH auftretende Berater war unserer Mandantin ein Schaden in Höhe von knapp 16.000,- Euro entstanden, welcher durch das Versäumnisurteil zugesprochen wurde. Ferner erhält die Klägerin als entgangenen Gewinn weitere 2.400,- Euro.
Hintergrund des positiven Urteiles war die durch die schlüssige Klage dargelegte schlechte Beratungsleistung der Berater der Gekoo GmbH. Die Klägerin und ihr Ehemann wurden dahingehend beraten, ihre sicheren für die Altersvorsorge gedachten Lebensversicherungen vorzeitig zu kündigen und das Erlangte sodann bei der DSi Deutsche Sachinvest GmbH zu investieren.
Nachrangdarlehen: Hochriskante Kapitalanlagen
Anleger, die Nachrangdarlehen gewähren, wissen oft nicht, dass sie ein sehr hohes Risiko tragen. Für sicherheitsorientierte Anleger oder als Altersvorsorge ist die Beteiligung als nachrangiger Darlehensgeber ungeeignet. Bei der Vermittlung oder Beratung von Nachrangdarlehen müssen potentiellen Kapitalgeber anleger- und anlagegerecht beraten werden. Geschieht dies nicht, können Betroffene Schadensersatzansprüche und damit die Rückabwicklung der Anlage verlangen. Zu einer anleger- und anlagerechten Beratung gehört beispielsweise die Aufklärung über das Totalverlustrisiko oder die bereits genannte mangelnde Eignung zur Altersvorsorge. Eine Beratungspflichtverletzung liegt auch dann vor, wenn die Risiken verschleiert oder verharmlost werden. Sollte auf die anfallenden Provisionen nicht hingewiesen worden sein, haften Finanzvertriebe unter Umständen für den entstandenen Schaden.
Hinweis: Schadensersatzansprüche vor Verjährung prüfen lassen: Grundsätzlich gilt, dass Schadensersatzansprüche nur bis zum Eintritt der Verjährung durchgesetzt werden können. Die absolute Verjährung tritt spätestens genau zehn Jahre nach Annahme der Zeichnung durch Emittent*innen oder Treuhänder*innen ein. Nach Ablauf der Verjährungsfrist können Schadensersatzansprüche nicht mehr geltend gemacht werden. Sofern Sie erwägen, Ihre Beteiligung kostenlos prüfen zu lassen, sollten Sie die Verjährung Ihrer Ansprüche beachten.
Für eine kostenlose Prüfung Ihrer Ansprüche können Sie unseren Fragebogen online ausfüllen. Sie erhalten ein schriftliches Prüfungsergebnis für Ihren Fall. Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, übernehmen wir auch die Deckungsanfrage zur Klärung der Kostenfrage.
Bei weiteren Fragen sind wir auch gerne telefonisch unter 0711 9308110 oder über unser Kontaktformular zu erreichen.