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Urteil gegen Münchener Verein: PKV-Beiträge zurück für Versicherten

Veröffentlicht von Christopher Kress am 27. April 2023

Hand-übergibt-50-Euro-Scheine

Das Landgericht Verden hat in einem von unserer Kanzlei vertretenen Fall im Rahmen einer PKV-Rückforderungsklage erneut positiv geurteilt (Urteil vom 17.04.2023, Az. 8 O 304/22, noch nicht rechtskräftig). Unser Mandant erhält rund 1.300,- Euro der Beiträge zurück, welche auf die unwirksamen Erhöhungen der Münchener Verein Krankenversicherung a.G. bezahlt wurden. Darüber hinaus muss die Krankenversicherung alle Nutzungen herausgeben, die sie aus den Beiträgen gezogen hat und Zinsen auf den eingeklagten Betrag seit Klageeinreichung bezahlen.

Urteil gegen Münchener Verein wegen unwirksamer Erhöhungsschreiben

Konkret hat das Gericht entschieden, dass die Beitragsschreiben der Münchener Verein Krankenversicherung mit Wirkung zum 01.01.2017 und 01.01.2018 unwirksam sind. Hintergrund ist die sehr versicherungsnehmerfreundliche Rechtsprechung vieler Gerichte. Die  Krankenversicherungen müssen den Versicherten nicht nur allgemeine Gründe zu den Erhöhungen mitteilen, sondern vielmehr genau darlegen, welcher der maßgeblichen Rechnungsgrundlagen nun über dem vorab festgelegten Schwellenwert liegen. Ein bloßer Hinweis auf Gesundheitsausgaben genügt nicht. Maßgeblich sind allein Veränderungen von Versicherungsleistungen oder der Sterbewahrscheinlichkeiten. Andere Gründe zur Erhöhung durch die Versicherungen bleiben nach § 203 VVG außer Betracht.

Das Landgericht Verden schließt sich mit seinem Urteil der Mehrheit der Gerichte an, die hohe Anforderungen an die Begründungsschreiben der Krankenkassen stellen. Gegen den Münchener Verein hatte bereits das Oberlandesgericht Köln mit Urteil vom 15.05.2022 (Az. 20 U 278/21) entschieden: Auch hier wurden die Beitragsanpassungsschreiben bis einschließlich 2018 für unwirksam erklärt.

Das Landgericht Verden hat bereits im Jahr 2022 in einem von AKH-H vertretenen Fall zur Rückforderung unzulässiger PKV-Beitragserhöhungen gegen die SDK Süddeutsche Krankenversicherung entschieden:

Unzulässige PKV Beitragserhöhung: Urteil gegen SDK Süddeutsche Krankenversicherung

Unwirksame PKV-Beitragserhöhung: Kostenfreie Prüfung für Ihren Fall

Die Entwicklung vor den Gerichten zeigt, dass es sich lohnt, eine Rückforderungsklage einzureichen, da die Begründungsschreiben oftmals unzureichend erfolgt sind. Es  ist wichtig, die Beitragserhöhungen im Vorfeld genau zu prüfen, damit eruiert werden kann, ob sich eine Klage für Privatversicherte lohnt. Wir bieten Ihnen eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung an. Nach Erhalt des Prüfungsergebnisses entschieden Sie, ob wir die Rückforderungen für Sie geltend machen sollen.

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