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Urteil Reiserecht – For You Travel muss Kosten für Pauschalreise erstatten

Veröffentlicht von Alexander Weigert am 29. Juni 2021

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Weiteres Urteil gegen die For You Travel GmbH: Das Amtsgericht Düsseldorf hat den Reiseveranstalter For You Travel GmbH dazu verurteilt, Reisekosten für eine Pauschalreise vollständig zurückzuzahlen (Urteil vom 22.06.2021, Az. 54 C 539/20). Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Unsere Mandantin hatte Anfang Januar 2020 eine Pauschalreise Side & Antalya für sich und ihre Familie gebucht und eine Anzahlung in Höhe von knapp 1000,- EUR geleistet. Fünf Tage vor Reiseantritt stornierte unsere Mandantin über unsere Kanzlei die Reise und verlangte die Anzahlung des Reisepreises zurück. Die For You Travel GmbH war der Meinung, dass ihr Stornierungskosten zustehen würden. Denn die Reisewarnung des Auswärtigen Amtes für die Türkei wurde am Tag des geplanten Hinfluges aufgeboben.

Das Gericht bestätigte in seinem Urteil, dass die Klägerin zur kostenfreien Stornierung berechtigt war und hat die For You Travel GmbH zur Rückzahlung der kompletten Anzahlung zzgl. Zinsen verurteilt. Ein Reiseveranstalter kann keine Entschädigung verlangen, wenn am Urlaubsort unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung einer Pauschalreise erheblich beeinträchtigen. Dies war zum Zeitpunkt der geplanten Reise der Fall: Eine am Zielort erhöhte Ansteckungsgefahr, eine am Zielort ungesicherte Behandlung, Einschränkungen durch Maskenpflicht, Sperrung oder beschränkte Nutzbarkeit von Freiheit und Gemeinschaftseinrichtungen, kein Essensbuffet, keine Ausflugsangebote, geschlossene Kultureinrichtungen, Museen, Märkte sind gepaart mit einer Reisewarnung außergewöhnliche Umstände, die zum Rücktritt berechtigen.

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