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Urteil: Stornierung Pauschalreise und Erstattung von Reisekosten

Veröffentlicht von Alexander Weigert am 09. Februar 2023

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Das Amtsgericht Hamburg-Harburg hat in einem von unserer Kanzlei geführten Verfahren die Neon Reisen GmbH zur Erstattung von Reisekosten infolge einer coronabedingten Stornierung verurteilt (Urteil vom 08.02.2023, Az. 647 C 150/22, noch nicht rechtskräftig).

Unser Mandant hatte für sich und seine Familie über das Portal „Secret Escapes“ eine Pauschalreise im Zeitraum 19.11. – 30.11.2021 nach Mauritius gebucht und eine Anzahlung in Höhe von 3791,- Euro geleistet. Er erklärte am Ende August 2021 ordnungsgemäß, drei Monate vor Reiseantritt, seinen Rücktritt – unter anderem aufgrund einer drohenden 14-tägigen Quarantänepflicht auf Mauritius, der Urlaub dauerte insgesamt aber nur zwölf Tage. Er forderte dem Reiseveranstalter mehrmals erfolglos zur Rückzahlung der Anzahlung auf und beauftragte dann unsere Kanzlei mit der Geltendmachung seiner Rechte.

Das Amtsgericht Hamburg-Harburg bestätigte nun den Anspruch auf Erstattung der Reisekosten. Unser Mandant erhält die vollständige Anzahlung zzgl. Zinsen zurück. Zudem muss der Reiseveranstalter sämtliche Verfahrenskosten bezahlen.

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