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Urteil zu Lloyd Fonds Energie Europa: Schadensersatz für geschädigten Anleger

Veröffentlicht von Martin Wolff am 12. Dezember 2022

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In einem von unserer Kanzlei erstrittenem Urteil hat die 3. Zivilkammer des Landgerichts Gießen die Volksbank Mittelhessen eG auf Schadenersatz und damit zur Rückabwicklung der Beteiligung an einem Erneuerbare-Energien-Fonds, der Lloyd Fonds Energie Europa Beteiligungs GmbH & Co. KG, verurteilt (Urteil vom 25.11.2022, Az. 3 O 354/21). Der Kläger erhält Schadensersatz in Höhe von rund 7.800,- Euro zzgl. Zinsen und wird von weiteren wirtschaftlichen Nachteilen aus und im Zusammenhang mit der Beteiligung freigestellt. Update Januar 2023: Das Urteil ist rechtskräftig.

Urteil zum Lloyd Fonds Energie Europa: Keine Aufklärung über Interessenskonflikte

Unser Mandant wollte sich von der Volksbank Mittelhessen hinsichtlich einer sicheren Geldanlage zur Altersvorsorge beraten lassen, worauf ihm von der Bank eine Beteiligung an einem geschlossenen Fonds als geeignete Anlage empfohlen wurde. Im Anschluss zeichnete er im Jahr 2011 eine Beteiligung in Höhe von 10.000,-. In den ersten Jahren erhielt unser Mandant Ausschüttungen über rund 3.300,- Euro. Dem von ursprünglich acht Anlagen auf lediglich einen Windpark geschrumpften Lloyd Fonds Energie Europa gelang es bis dato nicht, die in den geschlossenen Umweltfonds gesetzten Renditeerwartungen zu erfüllen. Stand jetzt können die zahlreichen Zeichner und Zeichnerinnen von einem ihnen in den Verkaufsunterlagen in Aussicht gestellten und bis zum geplanten Laufzeitende im Jahr 2028 auf bis zu 201,83 % angewachsenen Eigenkapitalrückfluss nur träumen.

Das Landgericht Gießen geht aufgrund des Ergebnisses der durchgeführten Beweisaufnahme davon aus, dass der Kläger gegen die beklagte Volksbank einen Schadensersatzanspruch wegen einer fehlerhaften Anlageberatung hat.

Das Gericht kommt zur Überzeugung, dass die beklagte Volksbank den Kläger im Rahmen des zwischen den Parteien geschlossenen Anlageberatungsvertrages ungefragt über das Risiko hätte aufklären müssen, dass aufgrund gesellschaftsrechtlicher Verbindungen – und anderweitiger Aufgaben Interessenkonflikte entstehen, die für den Anleger zu nachteiligen Entscheidungen führen können, was sich negativ auf die Rentabilität der Vermögensanlage für die Anleger bis hin zu einem Totalverlust auswirken kann. Dieser Verpflichtung ist die beklagte Volksbank weder mündlich noch durch Übergabe entsprechender Prospektunterlagen nachgekommen.

Die Entscheidung des LG Gießen stärkt die Interessen der Anleger*innen in besonderem Maße insbesondere im Hinblick auf eine Aufklärung über Interessenkonflikte von Treuhänden und von an einem Anlagekonzept beteiligten Gesellschaften zum Nachteil der Anleger*innen. Darüber hinaus stärkt die Entscheidung die Interessen der Betroffenen im Hinblick auf eine genaue Aufklärung über die Risiken von Kapitalanlagen.

Kostenfreie Ersteinschätzung für betroffene Anleger

Wir empfehlen Geschädigten aktiv zu werden und alle in Betracht kommenden Schadensersatzansprüche überprüfen lassen. Eine unterlassene Risikoaufklärung und Fehler im Prospekt und im Beratungsgespräch führen zu einer Haftung des Vertriebs und der Prospektverantwortlichen und einem Schadensersatzanspruch. Wir bieten Ihnen eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung Ihres Falles. Nutzen Sie das Onlineformular für eine unverbindliche und schnelle Erstberatung durch unsere spezialisierten Rechtsanwälte.

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AKH-H ist seit über 25 Jahren auf das Kapitalanlagerecht spezialisierte Kanzlei und ausschließlich auf Verbraucherseite tätig. Wir bieten eine schnelle und unverbindliche Ersteinschätzung Ihrer Ansprüche auf Schadensersatz und übernehmen auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtschutzversicherung.

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