Artikel teilen:
Urteil zu Multi Asset Portfolio Green: Anleger erhält Schadensersatz
Veröffentlicht von Martin Wolff am 19. Dezember 2022
In einem von unserer Kanzlei geführten Verfahren wurde die S+C Treuhandgesellschaft mbH zum Schadensersatz und zur vollständigen Rückabwicklung der Beteiligungen an dem Steiner + Company Fonds Multi Asset Portfolio Green GmbH & Co. KG verurteilt (Versäumnisurteil vom 12.12.2022, Az. 317 O 201/22, noch nicht rechtskräftig). Das Urteil zu Multi Asset Portfolio Green erging als Versäumnisurteil. Die S+C Treuhandgesellschaft hatte sich nicht gegen die Klage verteidigt.
Viele Steiner + Company Fonds haben sich nicht prospektgemäß entwickelt. Nach Hausdurchsuchungen der Staatsanwaltschaft Hamburg in den Geschäftsräumen des Emissionshauses wegen des Verdacht der Untreue, sorgte zuletzt der kurzfristige Wechsel der Geschäftsführung bei Steiner + Company für Schlagzeilen.
Urteil zu Multi Asset Portfolio Green: Rückabwicklung aufgrund von Schadensersatzansprüchen
Gesellschafter*innen, die durch unrichtige Prospektangaben oder Verletzung einer Aufklärungspflicht dazu gebracht wurden, einer Anlagegesellschaft beizutreten, können die Rückabwicklung der Beteiligung verlangen. Wir gehen von mehreren Prospektmängeln aus, die sich in der Regel als Beratungsmängel fortsetzen. Hinzu kommen die individuellen Beratungsmängel in den Beratungsgesprächen. Aufgrund der Konstruktion des Fonds hätte bei der Beratung auf die zahlreichen anlagespezifischen Risiken hingewiesen werden müssen. Das Vorliegen eines einzigen Beratungsmangels stellt eine Verletzung des Beratungsvertrages dar und ist ausreichend, um Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Es reicht ein einziger Beratungsfehler/Prospektfehler für die Haftung und einen Rückabwicklungsanspruch.
Beim Fonds MAP Green wurden Anlegergelder vertragswidrig investiert. Die Fondsverantwortlichen haften gegenüber den Gesellschaftern wegen Verstoß gegen die im Prospekt hinsichtlich im Gesellschaftsvertrag vorgeschriebenen Investitionskriterien. Falls sich der Verdacht auf zweckwidrige Verwendung von Rückflüssen aus den Zielfonds bestätigen sollte, resultieren daraus Ansprüche aus unerlaubter Handlung.
Schadensersatzansprüche jetzt prüfen lassen
Für eine kostenlose Prüfung Ihrer Ansprüche nutzen Sie unseren Online-Fragebogen. Sie erhalten ein schriftliches Prüfungsergebnis für Ihren Fall. Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, übernehmen wir auch die Deckungsanfrage zur Klärung der Kostenfrage.
Für weitere Fragen zum Urteil und weitere Informationen sind wir auch gerne telefonisch unter 0711 9308110 oder über unser Kontaktformular zu erreichen.