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Urteile zu Multi Asset Portfolio 2 und Multi Asset Anspar Plan 2: Versäumnisurteile gegen S+C Treuhandgesellschaft

Veröffentlicht von Martin Wolff am 09. November 2022

Waage-Justitia

In zwei von unserer Kanzlei geführten Verfahren wurde die S+C Treuhandgesellschaft mbH zum Schadensersatz und zur vollständigen Rückabwicklung von Beteiligungen an den Steiner + Company Fonds Multi Asset Portfolio 2 GmbH & Co. KG und Multi Asset Anspar Plan 2 GmbH & Co KG verurteilt (Urteil vom 01.11.2022, Az. 325 O 138/21 und Urteil vom 04.10.2022, Az. 326 O 193/22, beide noch nicht rechtskräftig). Die S+C Treuhandgesellschaft muss die beiden Kläger auch von sämtlichen wirtschaftlichen Nachteilen aus und im Zusammenhang mit der jeweiligen Beteiligung freistellen.

Urteile zu Multi Asset Portfolio 2 und Multi Asset Anspar Plan 2

Beide Urteile ergingen als sogenannte Versäumnisurteile. Die S+C Treuhandgesellschaft hatte sich im laufenden Verfahren nicht weiter gegen die Klage verteidigt. Die zunächst vertretenden Anwälte hatten das Mandat niedergelegt. Neue Anwälte waren von der S+C Treuhandgesellschaft nicht beauftragt worden.

Viele Steiner + Company Fonds haben sich nicht prospektgemäß entwickelt. Nach Hausdurchsuchungen der Staatsanwaltschaft Hamburg in den Geschäftsräumen des Emissionshauses wegen des Verdacht der Untreue, sorgte zuletzt der kurzfristige Wechsel der Geschäftsführung bei Steiner + Company für Schlagzeilen.

Wir haben die Gesellschafter der MAP und MAP Anspar Plan Fonds bereits früh darauf hingewiesen, dass das Kapital der Gesellschafter in dubiose und risikoreiche Investments geflossen ist, mit denen Anlegergelder in Millionenhöhe vernichtet wurden. Die vertraglich vorgesehenen  Investitionskriterien wurden bereits zu Beginn der Investitionsphase nicht eingehalten.

Rückabwicklung der Beteiligung jetzt prüfen lassen

Die Rückabwicklung über die erfolgreiche Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen bietet Gesellschaftern und Gesellschafterinnen die einzige Möglichkeit einer vollständigen Rückabwicklung – bei Ratensparmodellen von künftigen Zahlungen freigestellt zu werden und auch seit dem Beitritt bezahlte Raten zurück zu bekommen. Fehlerhafte Prospektangaben und Interessenkonflikte, mangelnde Aufklärung über Risiken und Provisionen, sowie Verletzung der Investitionskriterien begründen Ansprüche gegen beratende Vertriebe sowie Initiatoren, Mittelverwendungskontrolleur und Prospektverantwortliche. Viele Anleger*innen wurden nicht ausreichend über die zahlreichen Risiken ihrer Kapitalanlage aufgeklärt. Schon das Vorliegen eines einzigen Beratungsmangels und/oder Prospektmangels ist ausreichend, um Schadensersatz- und Rückabwicklungsansprüche auszulösen.

Für eine kostenlose Prüfung Ihrer Ansprüche nutzen Sie unseren Online-Fragebogen. Sie erhalten ein schriftliches Prüfungsergebnis für Ihren Fall. Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, übernehmen wir auch die Deckungsanfrage zur Klärung der Kostenfrage.

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Für weitere Fragen sind wir auch gerne telefonisch unter 0711 9308110 oder über unser Kontaktformular zu erreichen.

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Foto Martin Wolff

Autor

Martin Wolff, Jurist, Diplom-Jurist (Univ. Tübingen)
Anwaltskanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann