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World Media V Anleger auf Zahlung der Kommanditeinlage verklagt

Veröffentlicht von Andreas Frank am 17. August 2010

Erneut haben Anleger des in Schieflage geratenen Fonds World Media V unangenehme Post erhalten. Diejenigen unter ihnen, die der Aufforderung zur Nachzahlung der Kommanditeinlage bis heute nicht nachgekommen sind, werden nun von der Fondsgesellschaft der Fünfte World Media Productions GmbH & Co. Medien und Musik KG gerichtlich in Anspruch genommen. Nach den zwischenzeitlich zugestellten Klageschriften drohen den World Media V-Anlegern Nachschussforderungen in Höhe von mehreren tausend Euro.

World Media V Fonds: Forderung auf Nachzahlung der Kommanditeinlage

Begründet wird die Klageforderung zum einen mit der noch ausstehenden Auszahlung der bisher in der Regel nur in einer Größenordnung von 48 % geleisteten Haftungssumme. Zum anderen verweist die World Media Fondsgesellschaft auf eine im Jahr 2008 durch Mehrheitsbeschluss bestätigte Kapitalforderung, deren Auszahlung in den vorliegenden Klagefällen noch ausstehe.

Der Gesellschaftsvertrag des 1999 initiierten und zum Zwecke der Herstellung und des Vertriebs von Film-, Fernseh- und Musikproduktionen aufgelegten Medienfonds sah vor, dass die World Media-Gesellschafter ursprünglich nur 48 % der Haftungssumme als Einlage zu leisten hatten. Die übrigen 52 % – so das für die umworbenen Anleger entscheidende Zeichnungsargument – sollten später durch zu erzielende und den Gesellschaftern garantierte Vorabgewinne ab dem Jahr 2001 realisiert werden.

Ausbleibende Gewinne und die damit einhergehende Insolvenz der als Garantiegeberin fungierenden In-Motion AG führten schnell zu einer wirtschaftlichen Schieflage des World Media V Fonds. Zur Aufrechterhaltung der wirtschaftlichen Liquidität versuchte die Fondsgesellschaft ab dem Jahr 2005, die Anleger durch zunächst außergerichtlich eingeforderte Nachschusszahlungen in die Pflicht zu nehmen.

Nachdem sich die auf diesem Wege eingeworbenen Anlegergelder als nicht ausreichend erwiesen haben, um die bestehenden Verbindlichkeiten des World Media V Fonds zu bedienen, sollen nun die sich bislang einer Zahlung verweigernden Anleger auf dem Klageweg zur Sanierung des in Schieflage geratenen Medienfonds gezwungen werden.

Möglichkeiten für betroffene Anleger

Die auf Nachschusszahlung in Anspruch genommenen World Media-Anleger sind der Forderung der Fondsgesellschaft nicht schutzlos ausgeliefert, sondern haben ihrerseits die Möglichkeit, der Klageforderung durch Aufrechnung mit eigenen Ansprüchen entgegenzutreten.

In Betracht kommen hier Ansprüche aus Beraterhaftung. In den hier bekannt gewordenen Fällen sind die betroffenen World Media V-Anlegerinnen und Anleger von Mitarbeitern der für den Vertrieb der World Media V-Fonds verantwortlichen Econet AG bzw. der von dieser eingeschalteten Untervertriebe nicht oder nicht hinreichend über die mit dem Erwerb der vorgenannten Kapitalanlage verbundenen Risiken aufgeklärt worden. Vor dem Hintergrund des zwischen der Fondsgesellschaft und der Econet AG bestehenden Geschäftsbesorgungsvertrages handelten die hier tätig gewordenen Anlagevermittler als Erfüllungsgehilfen der World Media Fondsgesellschaft, die sich deren Pflichtverletzung daher zurechnen lassen muss.

Kostenfreie Ersteinschätzung vom Anwalt

Betroffene Anleger, die von der Fondsgesellschaft in Anspruch genommen wurden, sollten ihre in Betracht kommenden Abwehransprüche umgehend von einem auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalt prüfen lassen. Über unser Kontaktformular haben betroffene Anleger die Möglichkeit, sich schnell und umfassend über die in ihrem Fall bestehenden Handlungsoptionen zu informieren.

Andreas Frank

Autor

Andreas Frank, Rechtsanwalt
Anwaltskanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann