Die Einschätzung Ihrer Möglichkeiten kann wirtschaftlich absolut lohnenswert sein: Ist Ihre PKV Beitragserhöhung unwirksam, können Sie die kompletten Erhöhungen der letzten Jahre zurückfordern. Zudem zahlen Sie im Erfolgsfall zukünftig den Tarif, den Sie vor bis zu zehn Jahren bezahlt haben.
DKV Beitragsanpassung: Urteile ermöglichen Rückzahlung
Das Oberlandesgericht Köln hat mit Urteil vom 22.09.2020 festgestellt, dass DKV Beitragserhöhungen der letzten zehn Jahre fehlerhaft begründet waren (Az. 9 U 237/19, noch nicht rechtskräftig). Im Ergebnis erhält der Kläger Beiträge der Jahre 2010 bis 2018 in Höhe von rund 9.500,- Euro zurück.
Mit Urteil vom 02.09.2020 hat das Landgericht Bonn (Az. 9 O 396/17) die Unwirksamkeit von Prämienanpassungen der DKV bestätigt. Die DKV hatte die monatlichen Beiträge für die private Krankenversicherung des Klägers erhöht, obwohl die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Erhöhung nicht erfüllt waren. Der Kläger erhält die seit Ende 2017 zu viel bezahlten Beträge zurück und muss künftig nicht den erhöhten Beitrag zahlen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Mit den Urteilen sind die Chancen der Versicherten auf Rückzahlung gestiegen. Zudem liegt die Ersparnis im Erfolgsfall nicht nur in der Rückerstattung von Beitragsanpassungen:
Tipp: Künftige Ersparnis durch früheren Tarif
Ist eine PKV Beitragserhöhung unwirksam, können Versicherte können zu viel gezahlte Beträge zurückfordern. Besonders lukrativ ist zudem, dass Versicherte im Erfolgsfall wieder den Tarif zahlen, den sie früher – bis zu zehn Jahre zurück – bezahlt haben. Dadurch ergeben sich künftige Einsparungen über tausende Euro. Gleichzeitig schützen sich Versicherte vor neuen Beitragserhöhungen, denn für eine erneute Beitragsanpassung müssen zunächst die gesetzlichen Schwellenwerte erreicht werden. Versicherungen können die Beiträge nur dann erhöhen, wenn sie erkennen, dass die Krankheitskosten oder die Lebenserwartung ihrer Versicherten zu einem festgelegten Prozentsatz steigen.
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Erforderliche Dokumente für Ihre kostenfreie Prüfung
- Versicherungsvertrag
- Mitteilungen Ihrer Versicherung über Beitragserhöhungen, maximal zehn Jahre zurück
- Sofern vorhanden: Widerspruch und Antwort der Versicherung
- Sofern vorhanden: Versicherungspolice Ihrer Rechtsschutzversicherung
Sie haben die Mitteilungen nicht mehr zur Hand? Die Ersteinschätzung ist auch dann möglich, sofern Ihnen die Unterlagen nicht vollständig vorliegen sollten. Bitte schicken Sie uns in diesem Falle lediglich die Ihnen vorhandenen Nachweise zu. Für unsere Mandant*innen machen wir die Auskunftsansprüche geltend und fordern die Schreiben der Versicherungen über Beitragserhöhungen an. Sie können die Schreiben bei Ihrer Versicherung auch formlos selbst anfordern, denn Versicherungsnehmer*innen haben einen Anspruch auf eine vollständige Auskunft. Nach unserer Erfahrung kommen die meisten Versicherungen den Aufforderungen nach.