0711 9 30 81 10 Kostenlose Erstanfrage
SUCHE

Insolvenzantrag d.i.i. Deutsche Invest Immobilien

Die Holdinggesellschaft d.i.i. AG und einige ihrer Tochtergesellschaften haben einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt. Anleger*innen der Immobilienfonds können ihre rechtlichen Möglichkeiten zur Rückabwicklung ihrer Beteiligung im Rahmen einer kostenlosen Ersteinschätzung durch unsere spezialisierten Rechtsanwälte prüfen lassen.

Die Wiesbadener Immobiliengruppe d.i.i. hat vor Ostern Insolvenzanträge für die Dachgesellschaft D.I.I. Deutsche Invest Immobilien AG und die operativen Tochtergesellschaften gestellt. Das berichtet unter anderem das Handelsblatt. D.i.i. legte seit 2020 auch geschlossene Fonds auf, die sich an private Anleger*innen richten, sogenannte Publikums-AIF. Die Beteiligten der d.i.i. Immobilienfonds bangen um ihr investiertes Kapital. Für den Fonds d.i.i. 14 wurde ein Insolvenzantrag gestellt. Die Entwicklungen bei den weiteren Fonds und die Auswirkungen der Insolvenzanträge bleiben abzuwarten. Betroffene können bereits jetzt ihre rechtlichen Möglichkeiten zur Rückabwicklung ihrer Beteiligung im Rahmen einer kostenlosen Ersteinschätzung durch unsere spezialisierten Rechtsanwälte prüfen lassen.

d.i.i. Deutsche Invest Immobilen AG und weitere Gesellschaften stellen Insolvenzantrag

Die d.i.i.-Gruppe versteht sich als führender Spezialist für Wohnimmobilien in Deutschland. Nach eigenen Angaben verwaltet d.i.i. Wohnimmobilien im Wert von vier Milliarden Euro an über 50 Standorten. Der Fondsanbieter d.i.i. bietet verschiedene Immobilienfonds als Publikums-AIF oder Spezial-AIF für die Zielgruppen private, semi-professionelle und professionelle Anleger an.

Anfang März 2024 geriet der Immobilienkonzern aufgrund einer BaFin-Sonderprüfung in die Schlagzeilen. Am 28.03.2024 erklärte der Vorstandsvorsitzende gegenüber dem Handelsblatt, dass die d.i.i. Deutsche Invest Immobilien AG an diesem Tag beim Amtsgericht Wiesbaden einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt habe. Auch für weitere operative Tochtergesellschaften seien Insolvenzanträge gestellt worden. Bislang läuft für folgende dii-Gesellschaften ein Insolvenzeröffnungsverfahren oder der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahren:

  • Holdinggesellschaft d.i.i. Deutsche Invest Immobilien AG: Vorläufiges Insolvenzverfahren am 09.04.2024 eröffnet (Az. 810 IN 397/24 D). Vorläufige Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Dr. Romy Metzger.
  • d.i.i.  Facility Services GmbH: Vorläufiges Insolvenzverfahren am 12.04.2024 eröffnet (Az. 810 IN 430/24 D). Vorläufige Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Dr. Romy Metzger.
  • d.i.i. Property Management GmbH: Vorläufiges Insolvenzverfahren am 12.04.2024 eröffnet (Az. 810 IN 431/24 D). Vorläufige Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Dr. Romy Metzger.
  • Maklergesellschaft d.i.i. Homes Berlin GmbH: Vorläufiges Insolvenzverfahren am 16.04.2024 eröffnet (Az. 810 IN 442/24 D). Vorläufige Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Dr. Romy Metzger.
  • Maklergesellschaft d.i.i. Homes Rhein-Main GmbH: Vorläufiges Insolvenzverfahren am 16.04.2024 eröffnet (Az. 810 IN 443/24 D). Vorläufige Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Dr. Romy Metzger.
  • Maklergesellschaft d.i.i. Homes Rheinland GmbH: Vorläufiges Insolvenzverfahren am 16.04.2024 eröffnet (Az. 810 IN 444/24 D). Vorläufige Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Dr. Romy Metzger.
  • Maklergesellschaft d.i.i. Homes Hamburg GmbH: Vorläufiges Insolvenzverfahren am 18.04.2024 eröffnet (Az. 810 IN 460/24 D). Vorläufige Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Dr. Romy Metzger.
  • D.i.i. Investment GmbH: Am 18.04.2024 veröffentlicht die BaFin, dass die Aufsicht beim Amtsgericht Frankfurt einen Insolvenzantrag für die D.i.i. Investment GmbH gestellt und ein Veräußerungs- und Zahlungsverbot (sog. Moratorium) über die Gesellschaft verhängt hat. Bislang hatte die d.i.i.-Geschäftsführung in der Krisenkommunikation betont, dass die Entwicklung der Beteiligungsgesellschaft oder eines einzelnen Fonds keine unmittelbaren Auswirkungen auf die anderen Fonds habe. Dies ändert sich nun mit dem Insolvenzantrag und dem Veräußerungs- und Zahlungsverbot für die d.i.i. Investment GmbH. Diese verwaltet als Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) 16 Alternative Investmentfonds (AIF) der d.i.i.-Gruppe mit einem Gesamtvolumen von rund 621 Millionen Euro.
    Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat am 22.04.2024 das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet (Az. 810 IN 468/24 D). Vorläufiger Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Miguel Grosser.

Auswirkungen auf Publikums-AIF und Spezial-AIF?

Ob Auswirkungen der aktuellen Situation bei einzelnen Projekten bzw. deren Gesellschaften auf die einzelnen Fonds und konkret auf die beiden Publikums-AIF

  • Wohnimmobilien Deutschland 1 GmbH & Co. Geschlossene Investment-KG
  • Wohnimmobilien Deutschland 2 GmbH & Co. Geschlossene Investment-KG

zu erwarten sind, kann aktuell noch nicht beurteilt werden. Mit Veröffentlichung vom 04.04.2024 hat sich das Amtsgericht Frankfurt am Main für die Insolvenzverfahren der d.i.i.-Gruppe für zuständig erklärt (Az. 810 IE 1/24 D). Am 09.04.2024 hat das Amtsgericht Frankfurt am Main das vorläufige Insolvenzverfahren über das Vermögen der d.i.i. Deutsche Invest Immobilien AG eröffnet (Az. 810 IN 397/24 D). Vorläufige Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Dr. Romy Metzger. Das Gericht wird voraussichtlich in den nächsten Tagen entscheiden, ob die Voraussetzungen für die Eröffnung des Regelinsolvenzverfahrens vorliegen.

Den Anlegerinnen und Anlegern der beiden Publikums-AIF droht neben dem Verlust der prognostizierten Rendite im schlimmsten Fall der Verlust des eingesetzten Kapitals. Auch die gewinnunabhängigen Ausschüttungen könnten im Insolvenzfall problematisch werden. Im Falle einer Insolvenz der Fonds wird der Insolvenzverwalter versuchen, diese Ausschüttungen von den Anlegern und Anlegerinnen zurückzufordern.

Zu den von d.i.i. aufgelegten Spezial-AIF für semi-professionelle und professionelle Anleger*innen zählen:

  • d.i.i. 8. GmbH & Co. geschlossene Investment-KG
  • d.i.i. 9. GmbH & Co. Geschlossene Investment-KG
  • d.i.i. 10. GmbH & Co. Geschlossene Investment-KG
  • d.i.i. 14. GmbH & Co. Geschlossene Investment-KG
  • d.i.i. 15. GmbH & Co. Geschlossene Investment-KG
  • d.i.i. 17 GmbH & Co, geschlossene Investment-KG
  • d.i.i. 21. GmbH & Co. Geschlossene Investment-KG
  • d.i.i. 22. GmbH & Co. geschlossene Investment-KG
  • d.i.i. 41. GmbH & Co. Geschlossene Investment-KG
  • d.i.i. 44. GmbH & Co. Geschlossene Investment-KG
  • d.i.i. Wohninvest II
  • d.i.i. Wohninvest III
  • d.i.i. Wohninvest IV

Auf den ersten Spezial-AIF hat die Krise bereits konkrete Auswirkungen: In einer Pressemitteilung vom 16.04.2024 hat die Deutsche Invest Immobilien (d.i.i.) darüber informiert, dass für den Immobilienfonds „14. GmbH & Co. Geschlossene Investment-KG“ ein Insolvenzantrag gestellt werden soll. Dies ist der erste Insolvenzantrag für einen dii-Immobilienfonds. Als erste der fünf Objektgesellschaften des Fonds wurde für die d.i.i. 14. Neubau E GmbH, die Objektgesellschaft des Neubauprojekt „Viktoria Viertel“ in Wiesbaden, am 12.04.224 ein Insolvenzantrag beim Amtsgericht Frankfurt am Main gestellt. Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat am 22.04.2024 das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet (Az. 810 IN 448/24 D). Vorläufiger Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Miguel Grosser.

Nach Informationen des Handelsblattes befinden sich auch die Fonds d.i.i. 9, 10 und 15 in einer angespannten Situation. Auch beim Fonds d.i.i. 10 seien die Gesellschafter*innen dazu aufgefordert worden, Kapital nachzuschießen.

Gesellschafter der dii. Fonds Immobilienfonds: Keine Forderungsanmeldung in einem evtl. Insolvenzverfahren

Die Anleger*innen beteiligen sich als Kommanditisten und Kommanditistinnen an der Fondsgesellschaft. Im Insolvenzfall können sie als Gesellschafter*innen eines ggfs. insolventen Fonds keine Forderungen anmelden und keine Quote erhalten. Möglichen Forderungsanmeldungen steht der Grundsatz der „fehlerhaften Gesellschaft“ entgegen. Dieser Grundsatz soll eine Rückabwicklung von Gesellschaften verhindern.

Bei den dii. Fonds Wohnimmobilien Deutschland 1 und 2 handelt es sich um risikobehaftete Blindpool- bzw. Semi-Blindpool-Investments. Die dii. Wohnimmobilien Deutschland 1 GmbH & Co. geschlossene Investment-KG investierte über die beiden Zielgesellschaften d.i.i. 302 Immobilien GmbH & Co. KG und d.i.i. 303 Immobilien GmbH & Co. KG in diverse Wohnimmobilien in Hamburg und Nürnberg. Bei dem Fonds handelt es sich um ein Semi-Blind-Pool-Konzept. Zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung stand lediglich ein Projekt fest, in welches die Gelder der Anleger*innen fließen sollten. Bei dem Fonds dii. Wohnimmobilien Deutschland 2 GmbH & Co. geschlossene Investment-KG handelt es sich um ein 100%-Blind-Pool-Konzept. Zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung stand noch keines der Anlageobjekte fest.

Aufgrund der hohen Risiken sind Vermögensanlagen als Blind-Pool und Semi-Blind-Pool mit Inkrafttreten des § 5b Abs. 2 VermAnlG ab dem 17. August 2021 nicht mehr zum öffentlichen Angebot im Inland zugelassen.

Weitere Risiken eines geschlossenen Fonds sind das Haftungsrisiko der Rückforderung gezahlter Ausschüttungen, die eingeschränkte Veräußerbarkeit und hohe sogenannte Weichkosten. Die Beteiligung an einem geschlossenen Fonds ist eine unternehmerische Beteiligung. Gehen Anleger*innen eine unternehmerische Beteiligung ein, sind damit erhebliche Risiken verbunden und keine Flexibilität erlaubt. Bei der Beratung oder Vermittlung solcher Geldanlagen müssen Anleger*innen über die Risiken aufgeklärt werden und darüber, dass die Anlage zu ihren Zielen und Lebensumständen passt.

Insolvenz d.i.i. Deutsche Invest Immobilien: Was können Betroffene jetzt tun?

Folgende Möglichkeiten haben Gesellschafter*innen geschlossener Fonds, aus der Beteiligung auszusteigen oder die Rückzahlung der einbezahlten Beträge durchzusetzen.

  1. Kündigung der Fondsbeteiligung: Die ordentliche Kündigung einer Beteiligung an einem geschlossenen Fonds ist komplex, bisweilen gar nicht möglich oder oft finanziell nachteilig für den Anleger*innen. Sie erhalten in der Regel weniger als die Einzahlung zurück. Sonderkündigungsrechte und außerordentliche Kündigungsmöglichkeiten (z.B. bei Falschberatung) können existieren, müssen aber individuell geprüft werden.
  2. Verkauf der Beteiligung auf dem Zweitmarkt: Ein Verkauf ist über spezialisierte Handelsplattformen möglich, allerdings oft unsicher und langwierig, da der Zweitmarkt für geschlossene Fonds nicht reguliert ist und das Handelsvolumen gering sein kann.
  3. Rückabwicklung aufgrund von Schadensersatzansprüchen: Anleger*innen können die komplette Rückabwicklung der Beteiligung erreichen, wenn sie erfolgreich Schadenersatzansprüche geltend machen. Dies ist oft der Fall bei Beratungsmängeln oder falschen Prospektangaben. Wer eine Fondsbeteiligung gezeichnet hat und dabei falsch beraten wurde, hat Anspruch auf Schadensersatz.

Nutzen Sie jetzt unser Angebot einer kostenfreien Ersteinschätzung für Ihre geschlossene Fondsbeteiligung. Füllen Sie unseren Online-Fragebogen aus und lassen Sie ihn uns mitsamt den erbetenen Unterlagen zukommen. Nach Auswertung Ihrer Unterlagen erhalten Sie dann umgehend eine fundierte Ersteinschätzung hinsichtlich der Erfolgsaussichten Ihres Falles.

Online-Fragebogen

Für Fragen und weitere Informationen nutzen Sie bitte unser Kontaktformular oder rufen Sie uns unter 0711-9308110 an.

Kontaktformular

Jederzeit informiert

  • Aktuelle Urteile und exklusive Informationen
  • Abmeldung jederzeit möglich
  • verständlich, kompakt und kostenfrei