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Positive Entscheidung des OLG München bei Medienfonds VIP 4 Musterverfahren

Veröffentlicht von Georgios Aslanidis am 03. Januar 2012

Sammelklage mit Spielfiguren dargestellt

Das OLG München hat am 30.12.2011 einen Musterentscheid zum geschlossenen Medienfonds VIP 4 gefällt. Der Fondsprospekt des VIP 4 ist nach Auffassung des OLG München in mehreren Punkten fehlerhaft. Auf rund 140 Seiten stellt das Gericht mehrere Prospektfehler fest. Für die Anleger ist dies eine historische Entscheidung. Denn es ist die erste für die Anleger positive Entscheidung eines Oberlandesgerichts in einem Musterverfahren in Deutschland. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

VIP 4 Musterverfahren und Prospektfehler

Verantwortlich für diese Prospektmängel sind die HypoVereinsbank, die heutige Unicredit, bei der die Anleger ein Darlehen aufnehmen mussten, und der Fondsinitiator Andreas Schmid.

Der Prospekt genügte insbesondere in den Punkten steuerliches Anerkennungsrisiko, Verlustrisiko und Prognoserechnung nicht den gesetzlichen Anforderungen an eine ordnungsgemäße Aufklärung. Der Prospekt sei teilweise unrichtig, unvollständig und irreführend. Die Gelder seien nicht wie angegeben geflossen. Den Anlegern drohen nun Steuerschäden. Der 2004 aufgelegte Fonds wurde als Steuerstundungsmodell an Anleger vertrieben. Die Anfangsverluste, die die Anleger in ihren Steuererklärungen geltend gemacht haben, könnten nachträglich aberkannt werden. Vor rund 10 Jahren wurde Geld von Anlegern eingesammelt, um damit Filme zu produzieren. In Hollywood wurde dies als „stupid german money“ bezeichnet. Als Gegenleistung wurde den Anlegern vor allem ein Steuervorteil versprochen.

Dieses Musterverfahren ist für alle Anleger von großer Bedeutung. Der Musterentscheid kann von Anlegern für eigene Schadensersatzklagen genutzt werden. Betroffenen Anlegern wird dringend empfohlen, tätig zu werden.In den Jahren 2001 bis 2004 wurden vier verschiedene VIP Medienfonds aufgelegt. Inzwischen liegen zahlreiche positive Urteile zugunsten der Anleger wegen Falschberatung vor.

Rechtliche Möglichkeiten für betroffene Anleger

Betroffenen Medienfonds-Anlegern wird geraten, ihre in Betracht kommenden Ansprüche umgehend durch einen auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalt prüfen zu lassen. Über unser Kontaktformular haben Medienfonds-Anleger die Möglichkeit, mit uns in Verbindung zu treten und sich umfassend über die in ihrem Fall bestehenden Handlungsoptionen zu informieren.