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Widerruf Immobiliendarlehen aktuell: Informationsveranstaltung wegen drohender Gesetzesänderung

Veröffentlicht am 25. November 2015

Eigenheimfinanzierung: Kreditvertrag widerrufen und Tausende Euro sparen!

Mit dem Widerrufsjoker das Darlehen vorzeitig beenden und Zinslast ohne Vorfälligkeitsentschädigung senken.

Fehlerhafte Widerrufsbelehrungen in Immobiliendarlehen geben vielen Verbrauchern die Möglichkeit, noch viele Jahre nach Vertragsschluss einen Kredit vorzeitig aufzulösen. Nach dem ausdrücklichen Willen des Gesetzgebers hat nämlich eine falsche Widerrufsbelehrung unter anderem die Folge, dass der Darlehensvertrag komplett rückabgewickelt wird. Vorteil für den Verbraucher: Im Falle einer unwirksamen Widerrufsbelehrung kann der Widerruf der auf Abschluss des Vertrages gerichteten Willenserklärung auch nach sehr langer Laufzeit des Darlehens noch erklärt werden. Nach den gesetzlichen Bestimmungen beginnt die Frist für den Widerruf auch dann nicht zu laufen, wenn über den Beginn der Widerrufsfrist nicht ausreichend belehrt wurde. Das Recht auf Widerruf des Kreditvertrags verjährt also grundsätzlich nicht und kann somit jederzeit erklärt werden. Im Prinzip sind Immobiliendarlehensverträge von Verbrauchern ab dem 2. November 2002 betroffen.

Bedeutung des Widerrufsjokers

Die Folgen dieses Widerrufsjokers sind:
Das Darlehen wird durch den Widerruf beendet. Eine Vorfälligkeitsentschädigung entsteht nicht. Die Bank schuldet dem Darlehensnehmer die Herausgabe bereits erbrachter Zins- und Tilgungsleistungen sowie die Herausgabe von Nutzungsersatz wegen der vermuteten Nutzung in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der bis zum Wirksamwerden des Widerrufs erbrachten Zins- und Tilgungsleistungen. Der Darlehensnehmer schuldet dem Darlehensgeber hingegen lediglich die Herausgabe der Darlehensvaluta sowie die Herausgabe von Wertersatz für Gebrauchsvorteile am jeweils tatsächlich überlassenen Teil der Darlehensvaluta.
Vereinfacht gesagt: Die Bank bekommt den Kredit zurück und der Kunde muss marktübliche Zinsen zahlen. Umgekehrt muss die Bank bis zum Widerruf geleistete Zinszahlungen erstatten und herausgeben, was sie mit diesem Geld erwirtschaftet hat. Bei bereits beendeten Darlehensvertragen können gezahlte Vorfälligkeitsentschädigung zurückverlangt werden und der über dem heute marktüblichen Zins geleistete Zins kann zurückverlangt werden. Auch hier muss die Bank herausgeben, was sie mit dem zuviel verlangtem Zins erwirtschaftet hat.

Bundesregierung plant zeitliche Begrenzung des Widerrufsrechts

Allerdings will die Bundesregierung im Rahmen des Entwurfes eines Gesetzes zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie bei nach dem 20. März 2016 geschlossenen Immobiliar-Verbraucherdarlehen das bislang bestehende Widerrufsrecht zeitlich begrenzen. Demnach soll bei unterbliebener oder nicht ordnungsgemäßer Belehrung die Widerrufsfrist grundsätzlich auf maximal zwölf Monate und 14 Tage nach Vertragsschluss beschränkt werden.
Der Bundesrat will darüber hinaus, dass diese Regelung auch für vor diesem Stichtag geschlossene Altverträge gelten soll. So hat der Bundesrat (BR-Drs. 359/1/15) in der 936. Sitzung des Bundesrates am 25. September 2015 die Bundesregierung darum gebeten, die gesetzliche Ausschlussfrist des Widerrufsrechtes auch auf bereits vor dem 21. März 2016 geschlossene Immobiliar-Verbraucherdarlehen auszudehnen. Die Bundesregierung hat sich dieser Anregung am 08. Oktober 2015 angeschlossen.

Nun hat die Bundesregierung am 27. Januar 2016 einen Kabinettsbeschluss verabschiedet, wonach nicht nur für zukünftig abzuschließende Darlehensverträge ein lediglich zeitlich befristetes Widerrufsrecht bestehen soll. Vielmehr soll nach dem Willen der Bundesregierung für Darlehensverträge, die zwischen September 2002 und Juni 2010 abgeschlossen worden sind, nachträglich ebenfalls eine zeitliche Beschränkung für die Ausübung des Widerrufsrechts vorgesehen werden. So soll das eigentlich ewige Widerrufsrecht bereits drei Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes erlöschen. Damit würde ab dem 21. Juni 2016 eine Ausübung des Widerrufsrechts nicht mehr möglich sein.

Aktuell hängt es nur noch davon ab, ob sich die Abgeordneten des Bundestags diesen Reformvorschlägen anschließen. Erst dann würde diese Gesetzesänderung umgesetzt werden.

Wer den Widerrufsjoker noch nutzen will, sollte jetzt handeln!

Darlehensnehmer sollten in jedem Fall ihre in Betracht kommenden Ansprüche zeitnah durch einen auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Rechtsanwalt prüfen lassen.
Nutzen Sie die wirtschaftlichen Vorteile des Widerrufs von alten Darlehensverträgen.
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Informationsveranstaltung am 19.03.2016 im Raum Esslingen

 

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