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Abwertung des Immobilienfonds UniImmo: Wohnen ZBI – Kostenfreie Ersteinschätzung vom Anwalt

Veröffentlicht von Christopher Kress am 28. Juni 2024

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Den Anlegerinnen und Anlegern des offenen Immobilienfonds UniImmo: Wohnen ZBI des Anbieters Union Investment drohen nach einer Sonderbewertung mit starker Abwertung hohe Verluste ihres investierten Geldes. Betroffene können ihre rechtlichen Möglichkeiten prüfen lassen, ihr Geld zurückzuerhalten, wenn sie aufgrund einer Bankberatung in einen offenen Immobilienfonds investiert und Verluste erlitten haben.

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Abwertung des Immobilienfonds UniImmo: Wohnen ZBI – Gründe und Folgen für Betroffene

Der offene Immobilienfonds UniImmo: Wohnen ZBI wurde aufgrund einer Sonderbewertung um 16,71 % gegenüber dem Vortag abgewertet. Der Anbieter Union Investment führt dies vor allem auf die schwierige Lage am Immobilienmarkt aufgrund hoher Baukosten und stark gestiegener Zinsen zurück. Im Gegensatz zu Gewerbeimmobilienfonds investiert der Fonds schwerpunktmäßig in Wohnimmobilien, Wohnhäuser, Wohnanlagen oder gemischt genutzte Geschäftshäuser mit Wohnungen. Branchenkennern zufolge sind die geringeren Abwertungen bei den meisten Gewerbeimmobilienfonds auf ihre indexierten Mietverträge zurückzuführen, die Mieterhöhungen in Höhe der Inflation vorsehen. Im Gegensatz dazu gibt es bei Wohnimmobilien in der Regel keine indexierten Mietverträge.

Für die Anleger*innen hat die Abwertung mehrere mögliche Folgen. Der aktuelle Wert des Fonds ist gesunken, was sich direkt auf den Wert der gehaltenen Anteile auswirkt. Die Anleger müssen mit einem Wertverlust ihrer Anlage rechnen. Mit sinkendem Fondswert können auch die jährlichen Ausschüttungen an die Anleger geringer ausfallen, was die regelmäßigen Erträge aus der Anlage reduziert. Als Reaktion auf den Wertverlust können Anleger verstärkt ihre Anteile verkaufen wollen, was zu einem zusätzlichen Druck auf den Fonds und zu einem weiteren Wertverlust führen kann. Kündigen zu viele Anleger*innen ihre Anteile, droht, dass der Fonds geschlossen wird. Die Betroffenen kommen nach einer Kündigung jedoch nicht schnell an ihr investiertes Kapital, da die Rückzahlungsfrist 12 Monate beträgt. Wer jetzt kündigt, läuft zudem Gefahr, durch eine weitere Abwertung einen noch niedrigeren Rücknahmepreis zu realisieren. Der Preis für den Rückkauf in 12 Monaten ist völlig ungewiss.

AKH-H Webinar zu UniImmo: Wohnen ZBI – Was geschädigte Anleger tun können

Am 08.10.2024 um 18.00 Uhr bietet unsere Kanzlei ein Webinar für Anleger des offenen Immobilienfonds UniImmo: Wohnen ZBI an. Im Rahmen des Webinars erhalten die Betroffenen Informationen zum Konzept und zur aktuellen Situation des Fonds sowie zu Aspekten der Bündelung von Anlegerinteressen und Ihren Handlungsmöglichkeiten. Im Anschluss haben die Teilnehmerinnen und Teilnehmer die Möglichkeit, Fragen zu stellen. Die Teilnahme am Webinar ist kostenlos.

Zur Anmeldung

Update September 2024: Die Stiftung Warentest hat den Immobilienfonds UniImmo: Wohnen ZBI einer ausführlichen Analyse unterzogen und seine Eignung für sicherheitsorientierte Anleger stark kritisiert. Obwohl Immobilienfonds Schwankungen unterliegen und Verluste möglich sind, wurde der Fonds diesen Anlegern angeboten. Zudem wurde ein Bewertungsverfahren verwendet, das Marktveränderungen zu spät abbildet. Trotz dieser negativen Erfahrungen stufte Union Investment andere offene Immobilienfonds weiterhin als risikoarm ein. Zudem wurden die Anleger über die Anteilspreise falsch informiert, da die Börsenkurse seit 2022 unter den kalkulierten Werten lagen, was zu überhöhten Auszahlungen führte.

Schadensersatzansprüche und Rückwicklung der Beteiligung

Zahlreiche Volks- und Raiffeisenbanken haben in der Vergangenheit sicherheitsorientierten Anlegerinnen und Anlegern zum Erwerb von Anteilen an einem offenen Immobilienfonds geraten. Obwohl diese als eher konservative Anleger und Anlegerinnen eingestuft wurden, wurde in den Beratungsgesprächen nicht auf die erheblichen Verlustrisiken hingewiesen.

Sollten Betroffene von ihrer Bank nicht umfassend über die Risiken einer Beteiligung an einem offenen Immobilienfonds und die Provisionen aufgeklärt worden sein, bestehen möglicherweise Schadensersatzansprüche. Als Rechtsfolge werden die Anleger*innen so gestellt, als ob sie dem Fonds nie beigetreten wären. Die Rückabwicklung über die erfolgreiche Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen bietet die Möglichkeit, den Schaden vollständig auszugleichen. Diese Möglichkeit besteht grundsätzlich auch dann, wenn Anleger*innen bereits gekündigt haben.

Alle Informationen zu möglichen Ursachen und Handlungsmöglichkeiten für Betroffene haben wir im Video zusammengefasst:

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Geschädigte Anleger*innen sollten ihre in Betracht kommenden Ansprüche in jedem Fall von einem auf Anlegerschutz spezialisierten Rechtsanwalt prüfen lassen. Mit unserer kostenlosen Ersteinschätzung haben Anleger die Möglichkeit, mit uns in Kontakt zu treten und ihre rechtlichen Ansprüche prüfen zu lassen.

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