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Abwertung des Immobilienfonds UniImmo: Wohnen ZBI – Kostenfreie Ersteinschätzung vom Anwalt

Veröffentlicht von Christopher Kress am 28. Juni 2024
Aktualisiert am 22. Mai 2025
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Den Anlegerinnen und Anlegern des offenen Immobilienfonds UniImmo: Wohnen ZBI drohen nach einer Sonderbewertung mit starker Abwertung hohe Verluste ihres investierten Geldes. Betroffene können ihre rechtlichen Möglichkeiten prüfen lassen, ihr Geld zurückzuerhalten, wenn sie aufgrund einer Bankberatung in einen offenen Immobilienfonds investiert und Verluste erlitten haben.

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Abwertung des Immobilienfonds UniImmo: Wohnen ZBI – Gründe und Folgen für Betroffene

Der offene Immobilienfonds UniImmo: Wohnen ZBI wurde aufgrund einer Sonderbewertung um 16,71 % gegenüber dem Vortag abgewertet. Der Anbieter Union Investment führt dies vor allem auf die schwierige Lage am Immobilienmarkt aufgrund hoher Baukosten und stark gestiegener Zinsen zurück. Im Gegensatz zu Gewerbeimmobilienfonds investiert der Fonds schwerpunktmäßig in Wohnimmobilien, Wohnhäuser, Wohnanlagen oder gemischt genutzte Geschäftshäuser mit Wohnungen. Branchenkennern zufolge sind die geringeren Abwertungen bei den meisten Gewerbeimmobilienfonds auf ihre indexierten Mietverträge zurückzuführen, die Mieterhöhungen in Höhe der Inflation vorsehen. Im Gegensatz dazu gibt es bei Wohnimmobilien in der Regel keine indexierten Mietverträge.

Für die Anleger*innen hat die Abwertung mehrere mögliche Folgen. Aktuell ist der Wert des Fonds ist gesunken, was sich direkt auf den Wert der gehaltenen Anteile auswirkt. Die Anleger müssen mit einem Wertverlust ihrer Anlage rechnen. Hinzu kommt, dass mit sinkendem Fondswert auch die jährlichen Ausschüttungen an die Anleger geringer ausfallen können. Dies reduziert die regelmäßigen Erträge aus der Anlage. Als Reaktion auf den Wertverlust könnten Anleger verstärkt ihre Anteile verkaufen, was zu zusätzlichem Druck auf den Fonds und einem weiteren Wertverlust führen kann. Kündigen zu viele Anleger*innen ihre Anteile, droht, dass der Fonds geschlossen wird. Die Betroffenen kommen nach einer Kündigung jedoch nicht schnell an ihr investiertes Kapital, da die Rückzahlungsfrist 12 Monate beträgt. Wer jetzt kündigt, läuft zudem Gefahr, durch eine weitere Abwertung einen noch niedrigeren Rücknahmepreis zu realisieren. Der Preis für den Rückkauf in 12 Monaten ist völlig ungewiss.

Aktuelle Entwicklungen

September 2024: Die Stiftung Warentest hat den Immobilienfonds UniImmo: Wohnen ZBI einer ausführlichen Analyse unterzogen und seine Eignung für sicherheitsorientierte Anleger stark kritisiert. Obwohl Immobilienfonds Schwankungen unterliegen und Verluste möglich sind, wurde der Fonds diesen Anlegern angeboten. Zudem wurde ein Bewertungsverfahren verwendet, das Marktveränderungen zu spät abbildet. Trotz dieser negativen Erfahrungen stufte Union Investment andere offene Immobilienfonds weiterhin als risikoarm ein. Zudem wurden die Anleger über die Anteilspreise falsch informiert, da die Börsenkurse seit 2022 unter den kalkulierten Werten lagen, was zu überhöhten Auszahlungen führte.

Februar 2025: Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat ein wegweisendes Urteil zu offenen Immobilienfonds und deren Risikoklassifizierung gefällt (Urteil vom 21.02.2025, Az. 4 HK O 5879/24). Das Gericht hat entschieden, dass die ZBI Fondsmanagement GmbH für den offenen Immobilienfonds UniImmo Wohnen ZBI künftig nicht mehr die niedrigere Risikoklassifizierung „2“ oder „3“ ausweisen darf. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Mehr Dazu im Beitrag Urteil UniImmo Wohnen ZBI.

Mai 2025: Erfreulicherweise können wir berichten, dass wir für unsere Mandanten außergerichtlich sehr zufriedenstellende Vergleiche schließen konnten. So konnte beispielsweise im Mai 2025 durch unsere Kanzlei ein außergerichtlicher Vergleich in voller Höhe des geltend gemachten Schadens und der Anwaltskosten erwirkt werden. Im Rahmen eines Vergleichs erhalten Geschädigte in der Regel einen Teil ihres Schadens erstattet und verpflichten sich oft, nicht über den Vergleich zu sprechen.

Erstes Urteil gegen Bank: Das Landgericht Stuttgart hat die Volksbank Böblingen verurteilt, einer Anlegerin Schadensersatz in Höhe von 5.095 Euro Zug um Zug gegen Abtretung von Anteilen am „Unilmmo Wohnen ZBI“ zu zahlen (Urteil vom 27.02.2025, Az. 12 O 287/24). Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es fußt auf der Verletzung von Beratungspflichten durch die Bank und zeigt, dass Geschädigte über die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen im Rahmen einer Individualklage sehr zügig zu ihrem Recht kommen können. Mehr Informationen zum Urteil finden Sie im Beitrag UniImmo Wohnen ZBI: Landgericht Stuttgart spricht Anlegerin Schadensersatz zu.

Schadensersatzansprüche und Rückwicklung der Beteiligung

Zahlreiche Volks- und Raiffeisenbanken haben in der Vergangenheit sicherheitsorientierten Anlegerinnen und Anlegern zum Erwerb von Anteilen an einem offenen Immobilienfonds geraten. Obwohl diese als eher konservative Anleger und Anlegerinnen eingestuft wurden, wurde in den Beratungsgesprächen nicht auf die erheblichen Verlustrisiken hingewiesen.

Sollten Betroffene von ihrer Bank nicht umfassend über die Risiken einer Beteiligung an einem offenen Immobilienfonds und die Provisionen aufgeklärt worden sein, bestehen möglicherweise Schadensersatzansprüche. Als Rechtsfolge werden die Anleger*innen so gestellt, als ob sie dem Fonds nie beigetreten wären. Die Rückabwicklung über die erfolgreiche Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen bietet die Möglichkeit, den Schaden vollständig auszugleichen. Diese Möglichkeit besteht grundsätzlich auch dann, wenn Anleger*innen bereits gekündigt haben.

Alle Informationen zu möglichen Ursachen und Handlungsmöglichkeiten für Betroffene haben wir im Video zusammengefasst:

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