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Falk-Fonds 55: Insolvenzverwalter verklagt Anleger auf Rückzahlung erhaltener Ausschüttungen

Veröffentlicht von Andreas Frank am 16. Februar 2010

Auch Anleger des zwischenzeitlich insolventen Falk-Fonds Einkaufs- und Dienstleistungszentrum Objekt Erfurt KG (Falk Fonds 55) erhielten unlängst unerfreuliche Post vom zuständigen Insolvenzverwalter Dr. Bruder. In den Anschreiben wurden die Anleger des Falk-Fonds 55 zur Rückforderung der im Zeitraum zwischen 1996 und 2000 erhaltenen Ausschüttungen aufgefordert. Für den Fall der nicht fristgemäßen Rückzahlung der oftmals mehrere Tausend Euro betragenen Ausschüttungen wurden den Falk-Fonds Anlegern die gerichtliche Geltendmachung angedroht. Am vergangenen Wochenende wurden nun die ersten Klagen seitens des zuständigen Landgerichts München I zugestellt.

Begründet wird die Forderung damit, dass die Falk-Fonds Anleger über die Jahre Gewinnentnahmen in Form von Ausschüttungen erhalten haben obwohl ihr Kapitalanteil durch die Verluste der Gesellschaft unter den Betrag der geleisteten Einlage herab abgemindert war. In diesem Fall gilt die Einlage als nicht geleistet und lebt die Haftung gegenüber Gläubigern der Gesellschaft in Höhe der erhaltenen Ausschüttungen wieder auf.

Betroffene Anleger sind nicht schutzlos gestellt

Wie bereits im vergangenen Jahr berichtet sind betroffene Falk-Fonds Anleger der ihnen gegenüber geltend gemachten Rückzahlungsaufforderung nicht schutzlos gestellt. Nicht zuletzt vor dem Hintergrund der im vergangenen Herbst ergangenen anlegerfreundlichen Urteile des OLG Karlsruhe sowie des OLG München besteht die Chance sich mit  Aussicht auf Erfolg gegen die seitens des Insolvenzverwalters erhobene Zahlungsaufforderung zur Wehr zu setzen.

Betroffenen Falk-Fonds Anlegern wird geraten sich umgehend nach Eingang der Zahlungsaufforderung mit einem auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalt in Verbindung zu setzen und die vorliegend in Betracht kommenden Abwehransprüche überprüfen zu lassen. Selbst  für den Fall dass im Rahmen der zwischenzeitlich anhängigen Gerichtsverfahren die Rückzahlungsaufforderung als rechtmäßig beschieden werden sollte besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Option gegenüber selbiger mit Schadensersatzansprüchen aufzurechnen.

Sollten Falk-Fonds Anleger bereits verklagt worden sein ist vor dem Hintergrund der lediglich 14 Tage seit Zustellung der Klageschrift möglichen Verteidigungsanzeige hinsichtlich der zu beachtenden Schritte große Eile geboten. Da vor dem zuständigen Landgericht Anwaltszwang besteht, kann eine Verteidigung gegen die Klage sowie eine bei entsprechender Prüfung in Betracht kommende Klageerwiderung nur durch einen Rechtsanwalt erfolgen.

Vor diesem Hintergrund wird auch hier angeregt umgehend nach Erhalt der Klageschrift einen auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalt zu konsultieren. Gerne können Sie über unser Kontaktformular mit uns in Verbindung treten und sich hinsichtlich der in Ihrem Falle in Betracht kommenden rechtlichen Möglichkeiten ausführlich informieren.

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Andreas Frank

Autor

Andreas Frank, Rechtsanwalt
Anwaltskanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann