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OLG Hamm bestätigt Restschadensersatzanspruch im VW Dieselskandal

Veröffentlicht von Marco Albrecht am 28. Juni 2022

Urteil-Paragraphenzeichen-Richterhammer

Das Oberlandesgericht Hamm hat in einem von unserer Kanzlei geführten Verfahren dem Kläger im VW Dieselskandal um den Motor EA 189 einen Schadensersatzanspruch aus § 852 BGB, den sogenannten Restschadensersatzanspruch, zugesprochen (Urteil vom 03.06.2022, Az. I-19 U 63/21). Der Anspruch kann auch dann noch geltend gemacht werden, wenn Ansprüche wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung bereits verjährt sind. Dies ist bei vielen Fahrzeugen mit manipuliertem Skandalmotor EA 189 der Fall. Der Restschadensersatzanspruch verjährt erst nach zehn Jahren. Unser Mandant erhält  17.160,56 Euro zuzüglich Zinsen erstattet und gibt das Fahrzeug im Gegenzug zurück. Die Revision beim Bundesgerichtshof wurde nicht zugelassen.

Restschadensersatzanspruch im VW Dieselskandal: Der Sachverhalt zum Fall

Im Fall vor dem OLG Hamm ging es um einen 2015 als Neuwagen über einen Händler gekauften VW Tiguan 2.0l TDI. Das Fahrzeug ist mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung ausgestattet, die dazu führt, dass die Abgaswerte im realen Straßenbetrieb tatsächlich höher sind als auf dem Prüfstand. Ein später aufgespieltes Software-Update sollte die Abschaltsoftware entfernen. Das Fahrzeug kaufte die Ehefrau unseres Mandanten, trat ihre Ansprüche aber später an Ihren Ehemann ab.

BGH bejaht Restschadensersatzanspruch im Abgasskandal

Der Bundesgerichtshof hat bereits im Februar diesen Jahres geurteilt, dass vom VW-Dieselskandal betroffene Dieselfahrer*innen mit manipulierten Neufahrzeugen auch heute noch einen Restschadensersatzanspruch nach § 852 BGB geltend machen können (Urteile vom 21.02.2022, Az. VIa ZR 8/21 und VIa ZR 57/21).

Damit besteht für alle diejenigen, die eine Verjährung ihrer Schadensersatzansprüche im VW Abgasskandal um dem Motor EA 189 fürchten, immer noch eine Möglichkeit, finanziell entschädigt zu werden. Voraussetzung ist, dass das Auto neu gekauft wurde. Der Restschadensanspruch verjährt frühestens 10 Jahre nach Kauf. Bei der 10jährigen Verjährungsfrist tritt die Verjährung allerdings nicht zum Jahresende, sondern auf den Tag genau zehn Jahre nach dem Kauf ein. Geschädigte, die ihr Fahrzeug mit dem Motor EA 189 als Neuwagen gekauft haben, müssen keine Verjährung fürchten; sie können auch heute noch Schadensersatz wegen Abgasmanipulation erhalten – bis zu zehn Jahre nach Kauf.

Unproblematisch hinsichtlich der Verjährung sind Fälle zum Nachfolgemodell des ursprünglichen Skandalmotors, dem EA 288. Bei anderen vom Vorwurf der Abgasmanipulationen betroffenen Motorenvarianten wie dem EA 896 oder EA 89 droht die Verjährung Ende des Jahres 2022. Betroffene sollten nicht länger warten und Ihre rechtlichen Möglichkeiten jetzt prüfen lassen.

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  • Schadensersatzansprüche: Kaufpreis zurück gegen Rückgabe des Fahrzeugs oder Auto behalten und Schadensersatz fordern: Es bestehen Ansprüche im VW Dieselskandal der Käufer*innen gegen die unmittelbar Täuschenden, also die einzelnen Marken des Volkswagenkonzerns. Sie können erfolgreich Schadensersatzansprüche geltend machen. Diese sind entweder auf die Rückabwicklung des Vertrages gerichtet oder auf eine Schadensersatzzahlung, sofern Sie das Auto behalten möchten.
  • Kaufrechtliche Ansprüche: Betroffene können u.U. Gewährleistungsansprüche, in der Regel gegen den Vertragshändler, geltend machen. Diese verjähren grundsätzlich nach zwei Jahren, bei Gebrauchtwagen nach einem Jahr.
  • Widerruf des Autokreditvertrags: Sollten Sie Ihr Fahrzeug über eine Bank finanziert haben, empfehlen wir Ihnen, die Möglichkeit eines Widerrufs des Darlehensvertrags prüfen zu lassen. Die Folgen eines erfolgreichen Widerrufs sind: Sie erhalten Anzahlung und Raten zurück und geben im Gegenzug das Auto zurück.

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