Artikel teilen:
B.O.G.E.N. Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH verklagt Treugeber der AQUIS Zweite Verwaltungsgesellschaft
Veröffentlicht am 11. Februar 2009
Der Treuhänder der AQUIS Zweite Verwaltungsgesellschaft mbH & Co. Kirchsteigfeld 10 OHG hat nun begonnen diejenigen Gesellschafter zu verklagen die die Fondsbeteiligung treuhänderisch halten.
In der Klagebegründung führt der Treuhänder B.O.G.E.N. aus: „Die Klägerin ist Gesellschafterin der AQUIS Zweite Verwaltungsgesellschaft mbH & Co. Kirchsteigfeld 10. OHG …
Die Klägerin hält die Gesellschaftsanteile an der Fondsgesellschaft treuhänderisch für die Beklagten. Als Gesellschafterin der Fondsgesellschaft haftet die Klägerin für Verbindlichkeiten der Fondsgesellschaft akzessorisch gem. § 128 HGB. Von dieser Haftung haben die Beklagten als Treugeber die Klägerin als Treuhänderin freizustellen.
Zu den Verbindlichkeiten … gehört unter anderem ein von der Allora Industrie- und Wohnbau GmbH … ausgereichtes Darlehen…“
Investition in Immobilien
Die Fondsgesellschaft AQUIS Zweite Verwaltungsgesellschaft errichtete im Bereich des Kirchsteigfeldes bei Potsdam Immobilien, welche vermietet werden sollten. Um dies finanzieren zu können, wurde u. a. ein Darlehen bei der Allora GmbH aufgenommen. Schon Ende der 90er Jahre stellte sich heraus dass die im Prospekt versprochenen Mieten nicht erzielbar waren. Aus diesem Grund konnte die Fondsgesellschaft die zur Finanzierung des Bauvorhabens aufgenommenen Kredite nicht bedienen. Daraufhin beschlossen die Gesellschafter im Jahr 2007 die Immobilien des Fonds zu veräußern.
Der klagende Treuhänder stützt sich in der rechtlichen Begründung seiner Klage insbesondere auf § 2 des Treuhandvertrages:
„Die vom Treuhänder für Rechnung und im Interesse des Treugebers eingegangenen gesellschaftsrechtlichen Rechte und Pflichten treffen im Innenverhältnis ausschließlich den Treugeber.“
Rechtliche Möglichkeiten für betroffene Anleger
Wir raten Anlegern die von der B.O.G.E.N. Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH in Anspruch genommen werden ihre Ansprüche rechtlich prüfen zu lassen. Seit 2007 wurden die Klagen der Allora Industrie- und Wohnbau GmbH gegen die Treugeber regelmäßig abgewiesen. So entschieden beispielsweise das Oberlandgericht Stuttgart in seinem Urteil vom 15.01.2008 sowie der 19. Senat des OLG München in seinem Urteil vom 31.01.2008. Über dieses Urteil haben wir am 09.04.2008 bereits ausführlich berichtet. Diese Rechtsauffassung hat am 26.03.2008 auch der 20. Senat des OLG München bestätigt. Die diesen Urteilen zugrundeliegenden Sachverhalte unterscheiden sich von den jetzigen dadurch dass nun nicht die Allora Industrie- und Wohnbau GmbH sondern der Treuhänder B.O.G.E.N. Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH die Treugeber in Anspruch nimmt. Geschädigte Treugeber können über unser Kontaktformular mit uns Verbindung aufnehmen.