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Green City AG in finanziellen Schwierigkeiten: BaFin warnt vor möglichem Ausfall von Forderungen der Green City Energy Kraftwerkspark II GmbH & Co. KG

Veröffentlicht von Annekatrin Schlipf am 07. Januar 2022

Glühbirne-auf-Rasen

Schlechte Nachrichten zum Jahresende für Kapitalanleger*innen der Green City AG: Das Unternehmen hat einen Verlust von mehr als der Hälfte des Grundkapitals im Geschäftsjahr 2021 festgestellt und lädt im Januar 2022 zu einer außerordentlichen Hauptversammlung. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) veröffentlichte eine Warnung zu einem möglichen Ausfall von Forderungen für die Green City Energy Kraftwerkspark II GmbH & Co. KG. Auch wenn die Green City AG ankündigte, die Zinsen aus den Namensschuldverschreibungen Tranche A und B fristgerecht anzuweisen, befinde sich die Gesellschaft weiterhin in einer finanziellen Krise und könnte möglicherweise drohend zahlungsunfähig sowie möglicherweise überschuldet werden.

Update 27.01.2022: Die Green City AG hat aufgrund von drohender Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung beim Amtsgericht München einen Insolvenzantrag gestellt. Einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens stellte nach Angaben der Green City AG auch die Konzerngesellschaft GCE Kraftwerkspark I GmbH. Das Amtsgericht München hat daraufhin mit Beschluss vom 26. Januar 2022 die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Green City Aktiengesellschaft angeordnet. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Axel Bierbach bestellt.

Update 17.02.2022: Weitere Konzerngesellschaften haben am 15.02.2022 darüber informiert, dass sie sie aufgrund von drohender Zahlungsunfähigkeit beim Amtsgericht München jeweils einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung stellen werden. Betroffen sind folgende Gesellschaften:

  • Green City Energy Kraftwerkspark II GmbH & Co. KG
  • Green City Energy Kraftwerkspark III GmbH & Co. KG
  • Green City Solarimpuls I GmbH & Co. KG.

Update 02.05.2022: Mit Beschluss vom 01.05.2022 hat das Amtsgericht München das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Green City AG eröffnet. Zum Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Axel Bierbach bestellt. Der Berichts- und Prüfungstermin findet am 06.07.2022 in München statt.

Update 11.05.2022: Der Insolvenzverwalter hat am 01.05.2022 anagezeigt, dass voraussichtlich Masseunzulänglichkeit vorliegt. Das bedeutet, dass das vorhandene Vermögen nicht ausreichen wird, um die Kosten des Insolvenzverfahrens und die sonstigen Masseverbindlichkeiten zu decken. Damit hat sich die Gefahr des Totalverlustes für betroffene Anleger*innen vergrößert. Wir raten Betroffenen, ihre Ansprüche auf Schadensersatz prüfen lassen. Dies kann ohnehin wirtschaftlich viel erfolgversprechender sein als die Anmeldung der Forderung im Insolvenzverfahren.

Update 04.07.2022: Die Gläubigerversammlung der Green City AG i.I. findet am 06.07.2022 ab 10:00 Uhr in der Reithalle in München statt. Teilname- und stimmberechtigt sind Gläubiger *innen, nicht aber Aktionäre und Aktionärinnen.

Update Dezember 2023: Das Amtsgericht München hat am 01.12.2023 das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Green City Energy Kraftwerkspark II GmbH & Co. KG und der Green City Energy Kraftwerkspark III GmbH & Co. KG eröffnet (Az. 1513 IN 381/22 und 1513 IN 382/22). Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Axel Bierbach. Die Gläubiger*innen wurden aufgefordert, ihre Insolvenzforderungen bis zum 13.01.2024 schriftlich anzumelden. Für die Anleihegläubiger der Schuldverschreibung der Green City Energy Kraftwerkspark II GmbH & Co. KG findet die Gläubigerversammlung am 15.01.2024 beim Amtsgericht München statt.

Kapitalanlagen der Green City AG

Die 2005 gegründete Green City AG, eine 100%ige Tochter des Umweltvereins Green City e.V., ist Projektentwicklerin im Bereich Erneuerbare Energien und hat verschiedene „grüne“ Kapitalanlagen wie Wertpapiere, Genussrechte und geschlossene Fonds emittiert, darunter:

Genussrechte

  • Green City Energy Kraftwerke GmbH & Co. Kraftwerkspark I KG
  • Green City Smart Mobility I GmbH Genussscheine

Geschlossene Fonds

  • GCE Windpark Maßbach GmbH & Co. KG
  • Green City Energy Windpark Bayerischer Odenwald GmbH & Co. KG
  • Green City Energy Service GmbH & Co. Weißenfels KG
  • Green City Energy Wasserkraft Frankreich GmbH & Co. KG
  • Green City Energy Service GmbH & Co. Solarpark Deutschland 2011 KG
  • Natur Energieanlagen Projekt GmbH & Co. Solarpark Nittenau KG
  • Natur Energieanlagen Projekt GmbH & Co. Solarpark Bayern I KG
  • Green City Energy Service GmbH & Co. Solarpark Vilsbiburg KG
  • Green City Energy Service GmbH & Co. Solarpark Deutschland 2010 KG
  • Green City Energy Service GmbH & Co. Solarpark Garching KG
  • Natur Energieanlagen Projekt GmbH & Co. Solarpark Audi 2009 KG

Anleihen (Schuldverschreibungen) der

  • Green City Energy Kraftwerkspark II GmbH & Co. KG
  • Green City Energy Kraftwerkspark III GmbH & Co. KG
  • Green City Energy Kraftwerkspark III GmbH & Co. KG
  • Green City Solarimpuls I GmbH & Co. KG
  • Green City Energy Service GmbH & Co. Solarpark Vilsbiburg KG

Eigenen Angaben zufolge hat die Green City AG unter anderem 23 geschlossene Publikumsfonds mit einem Emissionsvolumen von über 54 Mio. Euro aufgelegt.  Insgesamt haben etwa 7500 Anleger*innen in die Entwicklung und den Betrieb von Wind-, Wasser und Solarkraftwerken investiert.

Green City AG: Schwierigkeiten bei Wind- und Solarparkprojekten

Nach Angaben der Green City AG stecken einige Wind- und Solarprojekte in finanziellen Schwierigkeiten. In einer Kapitalmarktmitteilung vom 17.12.2021 informierte das Unternehmen, dass die Tochtergesellschaft Green City Energy Kraftwerkspark II GmbH & Co. KG möglicherweise drohend zahlungsunfähig sowie möglicherweise überschuldet ist und die Tochtergesellschaften Green City Energy Kraftwerkspark III GmbH & Co. KG und Green City Energy Solarimpuls I GmbH & Co. KG möglicherweise drohend zahlungsunfähig sowie möglicherweise überschuldet werden könnten. Die BaFin macht gemäß § 11a Absatz 2 Vermögensanlagengesetz eine Veröffentlichung der Green City Energy Kraftwerkspark II GmbH & Co. KG wegen einem möglichen Ausfall von Forderungen bekannt. Am 27.12.2021 informierte das Unternehmen darüber, dass die Zinszahlungen  die Green City Energy Kraftwerkspark II GmbH & Co. KG die Zahlung der fälligen Zinsen fristgerecht anweisen wird. Dennoch bleibe die Lage bei den Gesellschaften Green City Energy Kraftwerkspark II GmbH & Co. KG, Green City Energy Kraftwerkspark III GmbH & Co. KG sowie der Green City Solarimpuls I GmbH & Co. KG angespannt. Die Rückzahlung der Schuldverschreibungen sowie zukünftige Zinszahlungen seien weiterhin nicht gesichert.

Risiken der Green City AG Schuldverschreibungen

Vielen Anlegern und Anlegerinnen sind die Risiken solcher Anleihen oftmals nicht bewusst. Dazu gehören das Bonitätsrisiko, das Zinsänderungsrisiko, das Insolvenzrisiko oder das Totalverlustrisiko. Da Anleger*innen somit das Risiko ihrer Geldanlage zunächst selbst tragen, müssen sie  auch in die Lage versetzt werden das jeweilige Risiko anhand der verfügbaren Informationen auch richtig einzuschätzen. Werden Informationen von Dritter Seite vorenthalten, sind die Informationen missverständlich oder falsch, kann dies zu Schadensersatzansprüchen führen. Daher stellt die richtige und vollständige Information des Anlegers einen wichtigen Schwerpunkt in der Haftungssystematik des Kapitalanlagerechts dar.

  1. Grundsätzlich haften Vermittler*innen oder Bankberater*innen, wenn auf eintretende Risiken nicht ausreichend hingewiesen wurde.
  2. Denkbar ist auch eine Prospekthaftung, wenn die Verkaufsprospekte entsprechende Fehler aufweisen.
  3. Sollte auf die anfallenden Provisionen nicht hingewiesen worden sein, haften sowohl Banken als auch unter Umständen Finanzvertriebe für den entstandenen Schaden.

Was können Betroffene tun?

Sollte das Insolvenzverfahren eröffnet werden, stellt sich geschädigten Anlegern und Anlegerinnen die Frage, wie sie am besten reagieren. Sie haben folgende Möglichkeiten:

  1. Anmeldung der Ansprüche im Insolvenzverfahren (erst nach Eröffnung möglich)
  2. Mögliche Schadensersatzansprüche und Rückabwicklung der Kapitalanlage prüfen lassen

Als betroffener Anleger*in haben Sie die Möglichkeit, sämtliche in Betracht kommende Ansprüche umfassend überprüfen lassen. Wenn Sie durch die Anlage in Wertpapiere einen Verlust erlitten haben und im Vorfeld der Anlageentscheidung nicht hinreichend über die Risiken aufgeklärt wurden oder gar falsche oder unvollständige Informationen über das Anlageobjekt erhalten haben, können Sie gegebenenfalls Schadensersatzansprüche gegen die Beteiligten geltend machen. Bei der Geltendmachung von Schadensersatzansprüche wegen Falschberatung handelt es sich nach unserer 25jährigen Erfahrung als spezialisierte Kanzlei im Bank- und Kapitalmarktrecht  um die effektivste Möglichkeit der Schadenskompensierung für betroffene Anleger*innen und zwar unabhängig von einem parallel laufenden Insolvenzverfahren. Denn im Erfolgsfall werden Anleger*innen so gestellt, als hätten ob sie nie an dieser Kapitalanlage beteiligt hätten.

Die rechtliche Einschätzung und Empfehlung kann dabei anhand des jeweiligen Falles unterschiedlich ausfallen. Nutzen Sie unseren Online-Fragebogen für eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung.

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