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Unzulässige Beitragserhöhung Generali: Versicherter erhält durch Urteil Geld zurück

Veröffentlicht von Christopher Kress am 17. November 2022

Mann liest Schreiben vor geöffnetem Laptop

Das Landgericht Koblenz hat in einem Verfahren eines von unserer Kanzlei vertretenen Versicherungsnehmers diesem die Rückforderung von zu Unrecht erhobenen PKV-Beiträgen zugesprochen (Urteil vom 27.10.2022, Az. 16 O 208/22). Es war durch die im Jahre 2022 eingereichte Klage möglich, die Beitragserhöhung der Generali Deutsche Krankenversicherung AG zum 01.01.2018 anzugreifen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Update: Im weiteren Verfahrensverlauf vor dem Oberlandesgericht Koblenz hat das Gericht bestätigt, dass die Beitragserhöhung zum 01.01.2018 unwirksam ist (Hinweisbeschluss vom 12.09.2023, Az. 10 U 2003/22).

Beklagte Krankenversicherer berufen sich in Fällen unrechtmäßiger PKV-Beitragserhöhungen in den Verfahren oftmals auf die Verjährung. Hier ist es wichtig, ganz genau hinzusehen. Denn auch vergangene Beitragserhöhungen wirken in die Zukunft fort, sodass nach wie vor vergangene Beitragsschreiben angegriffen werden können. Dies bestätigt nun erneut das Landgericht Koblenz mit seinem aktuellen Urteil.

Unzulässige Beitragserhöhung Generali: Hohe Anforderungen an wirksame Erhöhungen

Das für viele Tarife identische Beitragsschreiben der Generali zum 01.01.2018 ist unwirksam, da der Bundesgerichtshof hohe Anforderungen an das Begründungserfordernis der privaten Krankenversicherungen gestellt hat. Der BGH entschied in den Urteilen vom 16.12.2022 (IV ZR 294/19 sowie IV ZR 314/19), dass privaten Krankenversicherungen in den Schreiben mitteilen müssen, dass die konkret veränderten Rechnungsgrundlagen benannt werden müssen. Hier kommen entweder veränderte Versicherungsleistungen und / oder die Sterbewahrscheinlichkeiten in Betracht.

Auch muss nach dem Sinn und Zweck der Schreiben deutlich werden, dass die Beitragserhöhung weder auf dem eigenen Verhalten des jeweiligen Versicherungsnehmers noch auf einer freien Entscheidung des Versicherers beruht. Damit wird die Formulierung nötig, dass sich die für die Erhöhung relevante Rechnungsgrundlage nicht nur vorübergehend über dem Schwellenwert (oftmals 5 %) befindet (BGH, Urteil vom 21.07.2021, Az. IV ZR 191/20).

Es ist allen Versicherungsnehmern und Versicherungsnehmerinnen anzuraten, die Beitragsschreiben genau zu prüfen. Hierbei kann die Expertise von spezialisierten Kanzleien in Anspruch genommen werden.

Geld zurück von der privaten Krankenversicherung: Kostenfreie Prüfung für Ihren Fall

Der Fall zeigt, dass es nach wie vor möglich ist, gegen die Beitragsschreiben der privaten Krankenkassen vorzugehen. Hier ist es wichtig, diese im Vorfeld genau zu prüfen, damit eruiert werden kann, ob sich eine Klage für Privatversicherte lohnt. Wir bieten Ihnen eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung an. Nach Erhalt des Prüfungsergebnisses entschieden Sie, ob wir die Rückforderungen für Sie geltend machen sollen.

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