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Urteil im Abgasskandal um VW – Martin Winterkorn vorsätzlich und mit der Absicht zu bereichern gehandelt

Veröffentlicht von Georgios Aslanidis am 17. April 2019

VW-Kühlergrill

Die Kanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann hat ein Urteil für einen Autofahrer im Abgasskandal um VW erstritten. Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat in seinem Urteil vom 15. April 2019 die Volkswagen AG wegen Betruges zum Ersatz des entstandenen Schadens verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Der Sachverhalt zum Urteil: Bei dem Fahrzeug handelt es sich um einen VW Touran Comfortline 2.0 TDI, den der Kläger vor Bekanntwerden des Abgasskandals Anfang August 2013 erworben hatte. Im Fahrzeug ist ein Dieselmotor des Typs EA 189 verbaut, in dem seit 2008 eine Software zur Abgassteuerung verwendet wurde. Im Oktober 20118 wurde ein Software-Update aufgespielt, um die unzulässige Abschalteinrichtung zu entfernen

Urteil im Abgasskandal: Was hat der damalige Vorstandsvorsitzende gewusst

VW muss dem Kläger Schadensersatz – zuzüglich Zinsen, abzüglich einer Nutzungsentschädigung – Zug im Zug gegen Rückgabe des Fahrzeuges bezahlen. Der Automobilbauer habe die Verwendung der Manipulationssoftware sowohl gegenüber dem Kraftfahrtbundsamtes als auch gegenüber den VW-Käufern bi s zur As-hoc-Mitteilung im September 2015 verschwiegen. Dass Volkwagen dem Käufer einen Großteil des Kaufpreises erstatten muss, ändert sich auch durch das zwischenzeitlich aufgespielte Software-Update nicht. Denn der Schaden ist zum Zeitpunkt des Autokaufes entstanden und entfällt durch das Update nicht nachträglich.

Besonders brisant sind die Ausführungen in der Entscheidung zur Person Martin Winterkorn als ehemaligem Vorstandsvorsitzendem. Laut Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth „hat Martin Winterkorn als Vorsitzender des Vorstandes (§31 BGB) vorsätzlich und mit der Absicht, sie zu bereichern, gehandelt.“ Zur Frage, ob der damalige Vorsitzende des Vorstandes und andere Vorstandsmitglieder über die Verwendung der Manipulationssoftware wussten, behauptete Volkswagen im vorliegenden Fall, dass die immer noch andauernden Ermittlungen bislang keine Erkenntnisse für eine wissentliche Beteiligung ergeben. Diese Taktik ging nun nicht mehr auf. Die Richter des Landgerichts kommen zu dem Schluss, dass die Namen der Mitarbeiter bekannt sein müssten, die die Software eingesetzt haben. Werden diese Namen nicht zur Entlastung des Vorstandes genannt, kommt das Gericht im Umkehrschluss zu dem Ergebnis, dass der Einsatz der manipulierten Software dem Vorstandsvorsitzenden von Anfang an bekannt und gewollt war.

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