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Vorfälligkeitsentschädigung zurück bei KfW-Darlehen: Urteil bestätigt Fehler in Musterformular der Sparkassen

Veröffentlicht von Valentina Hemmerich am 24. Januar 2023

Mann-mit-Stift

Das Landgericht Limburg hat entschieden, dass unter anderem im Fall eines KfW-Förderdarlehens der Darlehensnehmer eine bereits bezahlte Vorfälligkeitsentschädigung zurückverlangen kann (Urteil vom 22.12.2022, Az. 1 O 32/22, noch nicht rechtskräftig). Das Gericht bestätigte, dass die Formulierung zur Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung nicht die gesetzlichen Anforderungen erfüllt. Nach den verbraucherfreundlichen Urteilen zu Musterformularen der Sparkassen und Volksbanken ist nun auch ein Muster zu KfW-Darlehen betroffen, das Sparkassen verwendet haben. Betroffene haben nun beste Chancen, die Kosten beim vorzeitigen Ausstieg aus einem Immobilienkredit zu vermeiden oder bereits bezahlte Vorfälligkeitszinsen zurückzuerhalten. Wir prüfen schnell und unverbindlich, ob dies auch in Ihrem Fall möglich ist.

Vorfälligkeitsentschädigung zurück bei KfW-Darlehen: Der Sachverhalt zum Fall

Im Fall vor dem Landgericht Limburg ging es um insgesamt drei verschiedene Darlehensverträge, die ein Immobilienkäufer im Jahr 2016 mit der Sparkasse und der Sparkassenversicherung abschloss. Ein Teil der Finanzierung der Immobilie bestand aus einem Förderkredit der KfW-Bank. Bei einem KfW-Förderdarlehen handelt es sich um ein staatliches Darlehen, das von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) angeboten wird. Eine Sondertilgung und vorzeitige Ablösung ist nur bei bestimmten KfW-Programmen wie zum Beispiel dem Wohneigentumsprogramm, erneuerbare Energien Standard oder altersgerechtes Umbauen möglich.

Im Frühjahr 2021 verkaufte er die Immobilie und zahlt zunächst Vorfälligkeitszinsen für die vorzeitige Tilgung der Darlehen in Höhe von rund 16.000,- Euro. Diese forderte er auf dem Klageweg wieder zurück.

LG Limburg bestätigt Anspruch auf Rückzahlung der Strafgebühr auch bei KfW-Darlehen

Das Landgericht Limburg bestätigt in seinem aktuellen Urteil, dass die Sparkasse und die Sparkassenversicherung keinen Anspruch auf Zahlung der Vorfälligkeitsentschädigungen hatten und der Kunde die bereits gezahlten Vorfälligkeitsentschädigungen zurückverlangen kann.

Seit dem 21. März 2016 müssen Banken und Sparkassen Darlehensnehmer*innen von Baufinanzierungen korrekt über die Vertragslaufzeit, das Kündigungsrecht und die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung informieren. Macht die Bank oder Sparkasse dazu unzureichende oder falsche Angaben, sind sämtliche Ansprüche laut Gesetz ausgeschlossen. Im Fall vor dem LG Limburg befand das Gericht die Angabe im Vertrag über die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung als unzureichend. Konkret fehlen beim KfW-Darlehen die Informationen über die Berechnungsmethode. Dort heißt es lediglich: „Die vorzeitige vollständige Rückzahlung des Darlehens ist während der ersten Zinsbindungsfrist gegen Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung möglich. Für die vorzeitige Rückzahlung wird eine Vorfälligkeitsentschädigung in angemessener Höhe berechnet.“ Auch die Angaben in den weiteren Darlehensverträgen über die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung sind nach Ansicht des Gerichts unzureichend.

Vorfälligkeitsentschädigung zurück bei KfW-Darlehen: Kostenfeier Online-Check

Das aktuelle Urteil betrifft tausende Immobiliendarlehensverträge. Erstmals hat ein Gericht Fehler in Musterformularen für Förderkredite der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bestätigt, die Sparkassen verwendet haben. In der Folge können Kreditnehmer*innen in sehr vielen Fällen eine bereits gezahlte Vorfälligkeitsentschädigung zurückfordern oder die Zahlung umgehen.

Erst im November 2022 hatte das Landgericht Kiel in einem ähnlichen Fall entschieden, dass eine Klausel im Formular des Deutschen Sparkassenverlags in der Fassung vom März 2016 nicht den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Auch dieses Urteil betrifft tausende Darlehensverträge verschiedenster  Sparkassen, da diese dasselbe Formular verwenden. Kurz darauf urteilte das Landgericht Bonn im Dezember 2022, dass eine Formulierung in den Musterformularen des Genossenschaftsverlages der Fassung September 2017 nicht die gesetzlichen Anforderungen erfüllt.

Ziehen Sie den Vorfälligkeitsjoker und sparen Sie viel Geld – bei Immobilienkreditverträgen, die ab dem 21. März 2016 geschlossen wurden und auch bei bereits gezahlten Vorfälligkeitsentschädigungen. Wir prüfen Ihren Vertrag kostenfrei und unverbindlich und teilen Ihnen mit, ob Sie eine Vorfälligkeitsentschädigung zurückholen oder vermeiden könnten.

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